Institut für Umweltrecht
Prof. Wagner erhält Oberösterreichischen Forscherinnen-Award
Am 19. März 2012 wurde im Rahmen eines Festakts in den Redoutensälen in Linz durch Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und die Initiatorin, Forschungs-Landesrätin Mag.a Doris Hummer erstmals der OÖ For- scherinnen-Award vergeben, der in drei Kategorien ausgeschrieben war.
Frau Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner konnte trotz fast er- drückender technischer Konkurrenz die wichtigste Kategorie „Grundlagen- forschung“ für sich entscheiden. Sie wurde mit der Trophäe für ihre gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner verfasste Kommentierung der nachbarrechtlichen Bestimmungen des ABGB in der von Fenyves/Kerschner/Vonkilch herausgegebenen Neuauflage des renommierten „Klang-Kommentars“ ausgezeichnet.
Maßgebliche Erkenntnisse ihrer Habilitationsschrift hat Prof. Wagner in das gemeinsame Kommentarprojekt (fast 400 Seiten) einfließen lassen. In diesem wird erstmals ausführlichst der Umfang von Unterlassungs- und Haftungsansprüchen bei Immissionen auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Nachbarländer erforscht. Große wissenschaftliche Bedeutung hat die ausgezeichnete Arbeit nicht nur für das Zivilrecht, das öffentliche Recht und das Europarecht, sondern auch für weite Bereiche der Naturwissenschaften, etwa in Bezug auf Gentechnik, Atomkraft, Handymasten, Verkehr etc. Besonders wichtig war Prof. Wagner dabei die Dynamik umweltrechtlicher Problemlagen. So ging es im Projekt etwa um die Fragen, wie grenzüberschreitende Bedrohungen (etwa AKWs) rechtlich in dem Griff zu bekommen sind, und wie mit Stoffen in Luft, Wasser, Nahrung umzugehen ist, deren Auswirkungen noch niemand kennt. Die Kommentierung stellt jeweils die Rechtspositionen aller Beteiligten, nämlich der Betroffenen (grundrechtliche Positionen einerseits, Abwehr- und Haftungsansprüche andererseits) und der Betreiber gegenüber. So soll letztlich Rechtssicherheit in allen Bereichen des Umweltrechts für alle Betroffenen (BürgerInnen, Gerichte, RechtsanwältInnen, Behörden und Unternehmen) geschaffen werden. Auch Handlungsanregungen für den Gesetzgeber, wie den Anforderungen an eine moderne, am Vorsorgeprinzip orientierte Rechtsordnung entsprochen werden kann, finden sich in der preisgekrönten Untersuchung.
Die MitarbeiterInnen des Instituts gratulieren Frau Prof. Wagner ganz herzlich zu dieser Auszeichnung!
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