Antrittsvorlesung Prof. Wagner
Unter großer Beteiligung vieler Interessierter hat Frau Univ.-Prof. Dr. Erika M. Wagner am 5. Mai 2011 in den Repräsentationsräumen der JKU Linz ihre Antrittsvorlesung abgehalten.
... stellte der Vorstand des Instituts für Zivilrecht und des Instituts für Umweltrecht der JKU Linz, Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, die "Neo-Professorin" Dr. Erika M. Wagner näher vor. Er zeichnete insbesondere ihren "wissenschaftlichen Lebenslauf" nach und zeigte Ihre Verdienste um Forschung und Lehre im Bereich des Umweltrechts an der JKU auf.
Prof. Wagner sprach nach kurzen einleitenden Worten zum nicht erst seit den Ereignissen in Fukushima höchst aktuellen Thema
"Atomkraft an den Grenzen des Rechts?"
Prof. Wagner stellte gleich zu Beginn ihrer Ausführungen die große Bedeutung des Themas auch bzw gerade für Österreich unter Beweis: Die Entfernung zu Fukushima sei zwar sehr groß, aber allein im Umkreis von 150 km rund um Österreichs Grenzen befänden sich 12 Atomkraftwerke mit insgesamt 25 Reaktoren.
Die österreichische Bevölkerung, aber auch weite Kreise der Politik beschäftigten sich seit Jahrzehnten mit der Frage, inwiefern rechtliche Möglichkeiten bestehen, das von Atomkraftwerken ausgehende Sicherheitsrisiko zu minimieren.
Mit ihren Ausführungen zeigte Prof. Wagner eindrucksvoll, dass die rechtliche Beantwortung dieser Fragen die Zusammenschau der internationalen Rahmenbedingungen (Völkerrecht, Europarecht) mit innerstaatlichen Rechtsschutzmöglichkeiten erfordert.
Auf internationaler Ebene gelte es die Wechselwirkungen zwischen dem Vorsorgeprinzip, den Energiekompetenzen der EU, den Kompetenzen von Euratom, sowie den Grundrechten aufzuzeigen.
Auch wenn die nukleare Sicherheit iZm dem Betrieb von Kernanlagen in die Kompetenz von Euratom falle, könne dies zivile Rechte gefährdeter Bürger (etwa in Grenznähe) nicht abschneiden.
Es bestehe also prinzipiell – bei Vorliegen der Voraussetzungen – zivilrechtlich die Möglichkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage. Umgekehrt dürfe Österreich im Ausland genehmigte Anlagen nicht anders behandeln als inländische Anlagen. In dieser Hinsicht habe der EuGH 2009 in einem Vorabentscheidungsverfahren in einem Rechtsstreit bzgl des AKW Temelin entschieden. Am Ergebnis, dass österreichische Liegenschaftseigentümer die Gefährdung durch Atomkraftwerke – sofern eine solche bewiesen werden kann – nicht in Kauf zu nehmen brauchen, ändere dies nichts.
Abschließend forderte Prof. Wagner nachdrücklich, dass die Reaktorkatastrophe in Fukushima auch in Europa als Anlass genommen werden sollte , iSd Vorsorgeprinzips die höchsten nur erdenklichen Sicherheitsanforderungen zu verlangen.
Die zahlreichen ZuhörerInnen verfolgten die Ausführungen von Prof. Wagner gespannt.
Nach dem Vortrag bot ein hervorragendes Buffet Möglichkeit zur vertieften Diskussion des Themas, aber auch zur Auffrischung alter Erinnerungen.
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alle Fotos auf dieser Seite (c) Rainer Weiß 5/2011