Bericht:
 
 

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Fotos: Sandra Habacher

Am 3. November 2009 veranstaltete das Institut für Umweltrecht gemeinsam mit dem Institut für Universitätsrecht und dem Institut für Umweltwirtschaft der JKU bereits zum zweiten Mal eine Tagung zur "Bildung für eine Nachhaltige Entwicklung", diesmal mit besonderem Schwerpunkt "Die neue Umwelthaftung".
 
Nach der Begrüßung und einleitenden Worten durch den Vizerektor der JKU LINZ
o.Univ.Prof. Dr. Friedrich Roithmayr ...
  ... definierte Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner in seinem Vortrag zum Thema "Verursacherprinzip und Umwelthaftung – content universitärer Bildung?" das Verursacherprinzip als archaisches, ethisches und rechtliches Prinzip. Es handle sich um ein "Einstehen müssen" für die Folgen frei gewählter Handlungen. Derzeit sei jedoch eine Verantwortungsüberwälzung auf den Staat vorherrschend (Legitimation durch Verfahren).
 
o.Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk behandelte in der Folge darauf aufbauend unter dem Titel "Verursacherprinzip als Verfassungsprinzip?" die Frage der Verankerung des Verursacherprinzips in der österreichischen Verfassung. Er ging dabei insbesondere auf den Rechtsverbund aus österreichischem Recht und Gemeinschaftsrecht - vergleichend auch mit der BRD und der Schweiz - näher ein.
  Nach der Kaffeepause, die gerne auch für vertiefende Diskussionen genutzt wurde ...
thematisierte a.Univ.-Prof. Dr. Erika M. Wagner in ihrem Vortrag "Richtlinienkonformität des B-UHG und Ausblicke" die richtlinienkonforme Umsetzung der Umwelthaftungs-RL durch das österreichische B-UHG. Dabei strich sie vor allem auch die noch bestehenden Mängel des B-UHG hervor.  
 
a.Univ.-Prof. Dr. Heinz Karl Prammer zeigte mit seinen Ausführungen zum Thema "Legal compliance nach EMAS - Umweltbezogene Risiken des Unternehmens erkennen und Haftung vermeiden", dass das Umwelt-managementsystem EMAS keinen Haftungs-freibrief darstelle, dass die Teilnahme daran für die jeweilige Organisation aber eine ver-besserte haftungsrechtliche Situation mit sich bringe.
 
Univ.-Prof. DDr. Günther Löschnigg skizzierte unter dem Titel "Die ArbeitnehmerInnen im Haftungsgefüge des B-UHG" die Berührungspunkte zwischen Umwelthaftungsrecht und Arbeitsrecht. Er kam dabei zum Ergebnis, dass das B-UHG eher keinen neuen Haftungsgrund für Arbeitsverhältnisse schaffe.
 
DI Peter Mayr legte in seinem Vortrag unter dem Titel "Die neue Umwelthaftung - Herausforderungen auf Branchenebene" aus Sicht der Praxis die Kernpunkte der verschuldensunabhängigen Haftung gemäß B-UHG dar. Dabei ging er unter anderem auch auf die Größe der naturschutzrechtlich geschützten Gebiete (42,35 %) in Österreich näher ein.
 
a.Univ.-Prof. Dr. Reinhold Priewasser beleuchtete das gleiche Thema aus ökologischer Sicht. Er sprach im Zuge seiner Überlegungen explizite Maßnahmen zum Nichteintritt von Umweltschäden an und nahm eine konkrete Risikoidentifizierung, -bewertung und -handhabung vor.
  Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ..
  ... beteiligten sich rege an der Diskussion der einzelnen Vorträge.
 
   
 
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