Bachelorstudium Wirtschaftsrecht

 

Allgemeine Informationen

  • Zielgruppe
    • Das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht ist auf zwei unterschiedliche Berufsbilder zugeschnitten: die Studierenden werden nach ihrer Wahl entweder zu UnternehmensjuristInnen oder zu SteuerjurisitInnen ausgebildet.
  • Inhalt
    • Den Ausgangspunkt des Studiums bildet die Vermittlung der erforderlichen rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Grundlage, vor allem in den Bereichen der Betriebswirtschaftslehre, des Privatrechts und des Öffentlichen Rechts einschließlich des Steuerrechts und des Europarechts. Weiters erfolgt eine Einführung in die Volkswirtschaftslehre, das Wirtschaftsrecht und Legal Gender Studies. Zugleich gilt es, den angehenden WirtschaftsjuristInnen betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge hinreichend bewusst zu machen.
  • Tätigkeitsbereiche
    • Vertiefung im steuerjuristischen Bereich: 
      SteuerberaterIn in der Finanzverwaltung oder einem Unternehmen
    • Vertiefung im unternehmensjuristischen Bereich: 
      Berufsperspektiven in größeren Unternehmen (Rechtsabteilung, Beschaffungsabteilung, Geschäftsführung ...)
  • Abschluss
    • Bachelor of Business Law (LL.B. oder LL.B. (JKU)) oder
    • Bachelor of Tax Law (LL.B. oder LL.B. (JKU))
  • Dauer
    • 6 Semester
  • Curriculum
  • Weitere Informationen

Lehrveranstaltungen

  • aktuelle Lehrveranstaltungen
  • Vorschau / Rückblick

Bachalorarbeit

Im Rahmen des Bachelorstudiums ist eine Bachelorarbeit zu verfassen.

Gemäß § 27 des Curriculums für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht

  • ist die Bachelorarbeit in der dafür vorgesehenen Lehrveranstaltung im Vertiefungsbereich (Bachelor-PS) anzufertigen (Abs 1),
  • ist die Anfertigung einer Bachelorarbeit im Vertiefungsbereich nur in dem dafür vorgesehenen Proseminar möglich; diese Bachelorarbeit ist in englischer Sprache abzufassen (Abs 2),
  • setzt die positive Beurteilung der Bachelorarbeit die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung voraus, wobei diese jedoch getrennt von dieser selbständig beurteilt wird (Abs 3),
  • ist die Anfertigung einer Bachelorarbeit ist bei der Lehrveranstaltungsleiterin oder beim
    Lehrveranstaltungsleiter zu beantragen; je Lehrveranstaltung gemäß Abs. 3 dürfen höchstens 20 solcher Anträge genehmigt werden (Abs 4),
  • kann die Studienkommission kann Richtlinien für den Umfang und die formale Gestaltung
    von Bachelorarbeiten erlassen (Abs 5).
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