Master ReWiTech

 

Masterstudium Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen

Allgemeine Informationen

  • Inhalt
    • AbsolventInnen einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung können seit dem WS 2009/10 an der JKU Linz juristische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse im Rahmen eines maßgeschneiderten Studiums erwerben.
    • AbsolventInnen einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung benötigen verstärkt wirtschaftswissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Kenntnisse, weil sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zunehmend mit juristischen und wirtschaftlichen Fragestellungen konfrontiert sind. Die Palette reicht von Fragen der Vertragsgestaltung, über jene des Datenschutzes, des Umwelt-, des Sachverständigen- oder des Patentrechts bis hin zu Qualifikationen im Managementbereich. Dieses Know-How wird auf dem Arbeitsmarkt verstärkt nachgefragt. Die JKU reagiert auf den Bedarf und bietet deshalb ab dem Wintersemester 2009/10 ein maßgeschneidertes Masterstudium an. Für dieses sind grundsätzlich keine Studiengebühren zu entrichten.
  • Zielgruppe
    • Das Masterstudium Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen wendet sich an alle AbsolventInnen der technischen und naturwissenschaftlichen Studien sämtlicher österreichischer Universitäten und Fachhochschulen (Diplom- oder Bachelorstudien). In einem Zeitraum von vier Semestern wird an der JKU auf eine praxisorientierte und interdisziplinäre Ausbildung großen Wert gelegt. Das Masterstudium richtet sich nicht nur an Vollzeitstudierende, sondern ist ein innovatives und flexibles Angebot für Berufstätige. Die Kurse werden dementsprechend verstärkt in Blöcken an Wochenenden oder in den Abendstunden abgehalten. Das Studium wird mit dem Master of legal and business aspects in technics (MLBT) abgeschlossen.
  • Einstiegsvoraussetzung
    • Voraussetzung für die Zulassung ist der Abschluss eines technischen oder naturwissenschaftlichen Bachelor- oder Diplomstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
  • Tätigkeitsbereiche
    • Im Rahmen der Berufstätigkeit sind für AbsolventInnen einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung an einer Universität oder Fachhochschule zunehmend wirtschaftliche und juristische Fragen von Bedeutung. Dies gilt insbesondere im Rahmen von Managementfunktionen, Sachverständigenaufgaben und Umgang mit neuen Technologien (z.B. Nano- und Biotechnologie).
  • Abschluss
    • Master of legal and business aspects in technics (MLBT oder MLBT (JKU))
  • Dauer
    • 4 Semester
  • Weitere Informationen / Curriculum

Lehrveranstaltungen

  • aktuelle Lehrveranstaltungen
  • Vorschau / Rückblick

Masterarbeit

  • Im Rahmen des Masterstudiums ist aus einem der Fächer des Curriculums (ausgenommen freie Lehrveranstaltungen) eine Masterarbeit zu erstellen, wobei ein Bezug zum absolvierten technischen oder naturwissenschaftlichen Studium erforderlich ist.
  • Die Masterarbeit ist als wissenschaftliche Hausarbeit zu verfassen, sie dient die dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.
  • "Der/Die Studierende ist unter Berücksichtigung der Bestimmungen des
    Curriculums berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl
    von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden BetreuerInnen auszuwählen. Die
    Aufgabenstellung der Diplom- bzw. Masterarbeit ist so zu wählen, dass für den/die
    Studierende/n die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar
    ist." (§ 36 Abs 1 Satzung der JKU Linz, Satzungsteil Studienrecht)
  • "Der/Die Studierende ist berechtigt, eine/n BetreuerIn nach Maßgabe der
    Möglichkeiten auszuwählen." (§ 36 Abs 4 Satzung der JKU Linz, Satzungsteil Studienrecht)
  • "Der/Die Studierende hat das Thema und den/die BetreuerIn der Diplomoder
    Masterarbeit dem/der VizerektorIn vor Beginn der Bearbeitung unter Beifügung
    der Einverständniserklärung des Betreuers/der Betreuerin sowie
    gegebenenfalls der nach Abs. 1 erforderlichen Bestätigung des Leiters/der Leiterin
    der Organisationseinheit bekannt zu geben." (§ 36 Abs 6 S 1 Satzung der JKU Linz, Satzungsteil Studienrecht)
  • "Die abgeschlossene Diplom- oder Masterarbeit ist beim/bei der VizerektorIn
    für Lehre im Wege über die Studienadministration zur Beurteilung einzureichen." (§ 36 Abs 7 S 1 Satzung der JKU Linz, Satzungsteil Studienrecht)
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