Philosophie
des Instituts
Grundlagen
Entsprechend dem ausdrücklichen Universitätsauftrag gem § 1 UG 2002, "zur gedeihlichen Entwicklung … der natürlichen Umwelt beizutragen", sind Forschung und Lehre im Fach Umweltrecht Aufgaben des Instituts für Umweltrecht (IUR).
Am 1996 gegründeten Institut wird sowohl Grundlagen- als auch angewandte Forschung betrieben. Mehrfach hat das Institut an neuen Umweltgesetzen mitgearbeitet.
Das IUR verfolgt eine gesamthafte, interdisziplinäre Sichtweise, die beim konkreten Umweltsachproblem ansetzt und so eine noch bessere Lösungsqualität ermöglicht. Dabei arbeitet das IUR auch interdisziplinär mit anderen Umweltwissenschaften (Ökologie, Ökonomie, Umwelttechnik, Umweltmedizin, …) zusammen.
Seit 1999 betreut das IUR maßgeblich den Studienschwerpunkt Umweltrecht im Rahmen der Juristenausbildung in Linz.