Arbeitsmethoden

 

des Instituts für Umweltrecht

Am Institut für Umweltrecht werden die anerkannten rechtswissenschaftlichen Methoden (insb der normativen Wertungs- und Interessenjurisprudenz) angewendet.

Das Institut will jedoch darüber hinaus verstärkt fächerübergreifend, vernetzend im Bereich des Rechts, aber auch hinaus interdisziplinär mit anderen Umweltwissenschaften (Ökologie, Ökonomie, Umwelttechnik) zusammenarbeiten.

Das Institut betreibt sowohl Grundlagen- als auch angewandte Forschung.

Im Grundlagenbereich will es vor allem - wegen der beinahe schon unüberschaubaren Normenflut und Rechtszersplitterung - das Umweltrecht systematisieren und deregulieren, auf das Wesentliche zurückführen, um dieses effizient umsetzen zu können. Langfristiges Ziel ist die Mitarbeit an einem (österreichischen oder europäischen) Umweltgesetzbuch.

Im Bereich der angewandten Forschung widmet sich das Institut konkreten praktischen Fragestellungen des Umweltrechts. Es befasst sich mit rechtsdogmatischen Auslegungsfragen, wobei es praxisorientierte Hilfestellung allen vom Umweltrecht Betroffenen (Unternehmen, Industrie, einzelnen betroffenen Nachbarn,...) bieten soll. Darüber hinaus arbeitet es auch rechtspolitisch, soweit konkrete Gesetzesentwürfe formuliert bzw begutachtet werden (sollen). Schon mehrfach hat das IUR an neuen Gesetzen im Bereich des Umweltrechts mitgearbeitet.

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