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Netzwerk-Tagung zu internationalen Konventionen des Biodiversitätsschutzes

Ländervergleichende Bestandsaufnahme nach 40 Jahren Bonner und Berner Konvention und nach 40 Jahren Vogelschutzrichtlinie sowie Handlungsempfehlungen für die Zukunft

Achtung: Neuer Termin aufgrund der Covid-19-Pandemie !!!

27. 10. 2021 bis 28. 10. 2021

Am 27. und 28. Oktober 2021 veranstalten das Institut für Umweltrecht (IUR) und das Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen, A. & J. Schumacher GbR (INNR) in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Umweltrecht der Universität Prag, gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt und mit freundlicher Unterstützung des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht an der JKU Linz (Uni-Center) die Netzwerk-Tagung zu internationalen Konventionen des Biodiversitätsschutzes  – Ländervergleichende Bestandsaufnahme nach 40 Jahren Bonner und Berner Konvention und nach 40 Jahren Vogelschutzrichtlinie sowie Handlungsempfehlungen für die Zukunft. 

Der Verlust an biologischer Vielfalt stellt nach wie vor eine der größten Bedrohungen für intakte Ökosysteme dar und gewinnt in Verbindung mit den bereits zu verzeichnenden Auswirkungen des Klimawandels zusätzlich an Bedeutung.

Seit der Konferenz von Rio gilt der Kampf gegen den Biodiversitätsverlust als international vordringliche Aufgabe. 40 Jahre nach Verabschiedung der Bonner und Berner Konvention und dem Inkrafttreten der Vogelschutzrichtlinie besteht ein Netz von rechtlich und politisch verbindlichen Instrumenten für den Schutz von wildlebenden Pflanzen und Tieren sowie ihrer natürlichen Lebensräume. Trotz dieser Regelungen aber schreitet der Verlust an biologischer Vielfalt dramatisch voran, was teilweise auch daran liegt, dass das Wissen darüber fehlt, welche Normen und Regeln in Nachbarländern angewendet werden und damit die grenzüberschreitende Zielsetzung der Konventionen und Richtlinien konterkariert wird.

Um Verbesserungen zu erreichen und das Ziel der Eindämmung des Biodiversitätsverlustes zu erreichen, muss die Frage beantwortet werden, woran die Umsetzung grundsätzlich scheitert.

Ziel der Veranstaltung ist einerseits die Darstellung der zahlreichen Verbesserungen, die seit in Kraft treten der Konventionen und der Vogelschutzrichtlinie erreicht wurden. Andererseits sollen auch die großen Defizite aufgezeigt werden. Von großer Bedeutung ist dabei die länderübergreifende Betrachtung (Erfahrungen aus Deutschland, Österreich, Tschechien, Slowenien und der Schweiz), weil gerade die länderübergreifende Zusammenarbeit im Vordergrund der Regelungen steht. Gleichzeitig sollen von der Veranstaltung Impulse für die im Jahr 2020 durch die Corona Pandemie ins Stocken geratenen Beratungen zur Überarbeitung des strategischen Planes zum Erhalt der Biodiversität mit Blick auf die CBD COP 15 ,die jetzt im Frühjahr 2021 in China stattfinden soll, ausgehen. Außerdem soll auch für die Umsetzung der neuen EU-Biodiversitätsstrategie 2030 (Mai 2020) maßgebliche Hilfestellung geleistet werden.

Achtung: Neuer Termin aufgrund der Covid-19-Pandemie !!!

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