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Neue Studie des IUR zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

Am IUR wurde kürzlich eine grundlegende Studie zur Umsetzung der Aarhus-Konvention fertiggestellt und präsentiert. Diese Untersuchung zeigt auf Basis der bislang erfolgten Umset­zungsdiskussion in der umweltwissenschaftlichen Literatur und der einschlägi­gen Rspr des EuGH auf, inwiefern im Rahmen der Umsetzungspflichten aus der AarhK, insb jener der Art 9 Abs 2 und Abs 3 AarhK, die Einbindung der Umweltanwaltschaften der Länder als Option zur Gestaltung fairer, effek­tiver und rechtssicherer Umweltverfahren genutzt werden kann.

Besonderes Gewicht erhält die Studie durch das Urteil des EuGH zu C-664/15 (Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation vs BH Gmünd) vom 21. Dezember 2017, in dem der EuGH ganz ähnlich argumentiert.

Siehe zur Studie auch der Beitrag im Presse-Rechtspanorama vom 18.12.2017

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