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Das Institut für Umweltrecht der Universität
Linz und der Österreichische Wasser- und Abwirtschaftsverband veranstalteten
am 10. und 11. September 1998 an der Universität Linz unter der bewährten
Leitung von Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner (Universität
Linz, Institut für Umweltrecht und Institut für Zivilrecht, Abteilung
für Umweltprivatrecht) und Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer
(Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht)
bereits die dritten Österreichischen Umweltrechtstage, diesmal zum
Generalthema "Neues Verkehrsrecht als Instrument des Umweltschutzes".
Am ersten Tag erhielten die Teilnehmer im Anschluß an die Begrüßung durch Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner im Vorseminar einen Überblick über die aktuellen Neuerungen im Umweltrecht:
Zunächst referierte Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer über Aktuelles aus der verwaltungsrechtlichen Gesetzgebung (Gewerbe-, Abfall- und Wasserrecht sowie sonstige Rechtsvorschriften) und Rechtsprechung. Daran anschließend berichtete a.Univ.-Prof. Dr. Herbert Wegscheider über interessante Rechtsmittel-Entscheidungen zum Umweltstrafrecht. Zuletzt erörtete Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner wichtige zivilrechtliche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, bevor er mit rechtspolitischen Ausführungen und Erläuterungen zu aktuellen zivilrechtlichen Gesetzesvorhaben (insbesondere auch zu einem Arbeitspapier der EU zu einer Umwelthaftungsrichtlinie) das Vorseminar ausklingen ließ.
Nach einer kurzen Einleitung durch Univ.-Prof. Dr. Ferdinand
Kerschner und der Begrüßung durch Frau Landtagspräsidentin
Angela
Orthner eröffneten Dipl.-Ing. Robert Thaler und Mag. Jutta
Molterer (beide Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie)
mit ihren Ausführungen zum "Nachhaltigen Verkehrswesen" den zentralen
Block der Tagung. Nach Darstellung der Grundprinzipien entwickelten sie
Strategien und Maßnahmen für einen nachhaltigen Verkehr. Sie
zeigten Beispiele vorhandener Regelungsmöglichkeiten auf nationaler
und internationaler Ebene im Sinne eines nachhaltigen Verkehrswesens und
Ansätze für deren Verbesserung auf. Zuletzt wiesen sie nachdrücklich
auf die Notwendigkeit der Integration von Umweltzielen und Nachhaltigkeit
in alle verkehrsrelevanten rechtlichen Rahmenbedingungen hin.
Stv.Sektionsleiterin Dr. Maria-Elisabeth Pösel (Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr) präsentierte in ihrem Vortrag zum Thema "Verkehrspolitik 2000 - umweltpolitische Perspektiven) umfangreiches Datenmaterial zur Verkehrssituation in Österreich und der EU, bevor sie auf das europäische Konzept einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung und den österreichischen Plan einer für Mensch und Umwelt dauerhaft verträglichen Verkehrspolitik und die rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU und in Österreich einging.
Univ.-Prof. Dr. Martin Lendi (Universität Zürich) legte seinen Ausführungen über die "Sachprinzipien eines 'nachhaltigeren' Verkehrsrechts" die Überlegung zugrunde, daß ein nachhaltiges Verkehrsrecht alle verfassungsrechtlichen Vorgaben einzubeziehen habe. Er wies nachdrücklich darauf hin, daß das Verkehrsrecht nicht isoliert gesehen werden könne, sondern in jeder Hinsicht (rechtlich, wissenschaftlich, gesellschaftlich bzw politisch) in einem breiten Kontext zu sehen und zu behandeln sei. Güter- und Freizeitverkehr hätten in letzter Zeit besonders drastisch zugenommen
Als letzter Vortragender des ersten Tages stellte Dr.
Bernhard
W. Wegener (Universität Bielefeld) "Verkehrsrecht und Verkehrspolitik
der EU" prägnant und einprägsam dar. Er präsentierte ebenfalls
interessantes Datenmaterial zum Verkehr in der EU, bevor er auf die europarechtlichen
Rechtsgrundlagen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie auf die Inhalte
der europäischen Verkehrspolitik einging. Dabei schenkte er angesichts
der Aktualität unter anderem dem Verhältnis zwischen Umweltverträglichkeit
und Integrationsprinzip der EU, dem Alpentransit (Brennermautklage) und
den Spielräumen nationaler Umweltverkehrspolitik besonderes Augenmerk.
Die Referate wurden jeweils einer eingehenden Diskussion
unterzogen, die nicht zuletzt aufgrund der hochkarätigen Besetzung
sowohl des Podiums als auch des Plenums auf sehr hohem Niveau stand und
ausgesprochen sachlich und fair geführt wurde.
Der erste Tag klang mit dem Empfang der Tagungsteilnehmer durch das Land Oberösterreich (vertreten durch Umwelt-Landesrätin Ursula Haubner) und die Stadt Linz (vertreten durch die Umwelt-Stadträtin Dr. Christiana Dolezal) aus, bei dem in herzlicher, angenehmer Atmosphäre die Diskussionen des Tages fortgeführt und Ideen sowie praktische Erfahrungen ausgetauscht wurden.
Am zweiten Tag fanden zunächst parallel zwei Workshops statt.
Der von Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer geleitete
Workshop über "Neuerungen im Anlagenrecht" fand aufgrund der brennenden
Aktualität (Das Wirtschaftsministerium versandte Ende Juli den Entwurf
für ein Betriebsanlagengesetz zur Begutachtung) erwartungsgemäß
besonders regen Zustrom. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer referierte
zunächst unter Verwendung modernster (Computer-)Präsentationstechnik
die wesentlichen Kernpunkte des Entwurfes. Zum Abschluß seines Einleitungsreferates
nahm er auch eine recht kritische Würdigung des Entwurfes vor.
Diese Kritik versuchte Univ.-Doz. Dr. Stephan Schwarzer
(Wirtschaftskammer Österreich, neben Rechtsanwalt Dr. Christian
Schmelz einer der beiden Autoren des Entwurfs) in seinem Statement
zu zerstreuen.
Allgemein schien der Eindruck in die Richtung zu gehen,
daß der Entwurf zwar begrüßenswerte Tendenzen enthält
(einheitliches Verfahren / Beschleunigung), aber doch die Interessen der
Wirtschaft zu stark in den Vordergrund stellt und jene der Umwelt bzw der
Nachbarn unangemessen vernachlässigt. Wesentliche Punkte in der Diskussion
betrafen etwa den Anwendungsbereich des Gesetzes, die Frage der zulassungsfreien
Betriebe, Fragen der Parteistellung, die Definition der "besten verfügbaren
Technik" oder die Verzichtbarkeit des UVP-Gutachtens.
Der zweite Workshop hatte die "Neue Atom- und Gentechnikhaftung"
zum Thema und wurde von Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner eingeleitet
und moderiert.
Die Diskussion zur Gentechnikhaftung erwies einen sehr
eingeschränkten Anwendungsbereich (im wesentlichen nur Laborarbeiten
und Freisetzungsversuche), der mit dem "Inverkehrbringen" eines Produktes
endet. Die beabsichtigten Änderungen des PHG bedürfen erst des
"Sanktus" der EU.
Die vorliegende RV zu einem neuen Atomhaftungsgesetz
(auch ausländische Kernanlagen) wurde sehr positiv aufgenommen. Vollstreckungsprobleme
im Ausland könnten allerdings die Effizienz der Präventionswirkung
beeinträchtigen.
Im Anschluß an die beiden Workshops referierte
Dr. Waltraud Petek im Plenum über das "Öko-Audit". Sie
beleuchtete insbesondere seine Grundlagen und Hintergründe und berichtete
über aktuelle Reformvorhaben der EU-Kommission. Zur Situation in Österreich
führte sie aus, daß sich das System in den bisher durchgeführten
Verfahren recht gut bewährt habe, es gebe eine gute Resonanz, wenngleich
auch Probleme (etwa Vorwurf der Bürokratisierung, mangelnde Rechtskenntnisse
ausländischer Gutachter) aufgetreten seien.
Die abschließende Gesamtdiskussion hatte größtenteils
wiederum das vorgeschlagene Betriebsanlagenrecht und die bei dessen Gesetzwerdung
zu erwartenden Probleme für Umwelt und Nachbarn zum Thema.
Das große Interesse und das hohe fachliche Niveau
der einzelnen Referate und Diskussionsbeiträge lassen auch für
das nächste Jahr wieder eine interessante Veranstaltung erwarten.