Veranstaltungen - Berichte
 

3. Österreichische Umweltrechtstage in Linz


Das Institut für Umweltrecht der Universität Linz und der Österreichische Wasser- und Abwirtschaftsverband veranstalteten am 10. und 11. September 1998 an der Universität Linz unter der bewährten Leitung von Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner (Universität Linz, Institut für Umweltrecht und Institut für Zivilrecht, Abteilung für Umweltprivatrecht) und Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer (Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht) bereits die dritten Österreichischen Umweltrechtstage, diesmal zum Generalthema "Neues Verkehrsrecht als Instrument des Umweltschutzes".
 

Am ersten Tag erhielten die Teilnehmer im Anschluß an die Begrüßung durch Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner im Vorseminar einen Überblick über die aktuellen Neuerungen im Umweltrecht:

Zunächst referierte Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer über Aktuelles aus der verwaltungsrechtlichen Gesetzgebung (Gewerbe-, Abfall- und Wasserrecht sowie sonstige Rechtsvorschriften) und Rechtsprechung. Daran anschließend berichtete a.Univ.-Prof. Dr. Herbert Wegscheider über interessante Rechtsmittel-Entscheidungen zum Umweltstrafrecht. Zuletzt erörtete Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner wichtige zivilrechtliche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, bevor er mit rechtspolitischen Ausführungen und Erläuterungen zu aktuellen zivilrechtlichen Gesetzesvorhaben (insbesondere auch zu einem Arbeitspapier der EU zu einer Umwelthaftungsrichtlinie) das Vorseminar ausklingen ließ.

Nach einer kurzen Einleitung durch Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner und der Begrüßung durch Frau Landtagspräsidentin Angela Orthner eröffneten Dipl.-Ing. Robert Thaler und Mag. Jutta Molterer (beide Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie) mit ihren Ausführungen zum "Nachhaltigen Verkehrswesen" den zentralen Block der Tagung. Nach Darstellung der Grundprinzipien entwickelten sie Strategien und Maßnahmen für einen nachhaltigen Verkehr. Sie zeigten Beispiele vorhandener Regelungsmöglichkeiten auf nationaler und internationaler Ebene im Sinne eines nachhaltigen Verkehrswesens und Ansätze für deren Verbesserung auf. Zuletzt wiesen sie nachdrücklich auf die Notwendigkeit der Integration von Umweltzielen und Nachhaltigkeit in alle verkehrsrelevanten rechtlichen Rahmenbedingungen hin.
 

Stv.Sektionsleiterin Dr. Maria-Elisabeth Pösel (Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr) präsentierte in ihrem Vortrag zum Thema "Verkehrspolitik 2000 - umweltpolitische Perspektiven) umfangreiches Datenmaterial zur Verkehrssituation in Österreich und der EU, bevor sie auf das europäische Konzept einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung und den österreichischen Plan einer für Mensch und Umwelt dauerhaft verträglichen Verkehrspolitik und die rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU und in Österreich einging.

Univ.-Prof. Dr. Martin Lendi (Universität Zürich) legte seinen Ausführungen über die "Sachprinzipien eines 'nachhaltigeren' Verkehrsrechts" die Überlegung zugrunde, daß ein nachhaltiges Verkehrsrecht alle verfassungsrechtlichen Vorgaben einzubeziehen habe. Er wies nachdrücklich darauf hin, daß das Verkehrsrecht nicht isoliert gesehen werden könne, sondern in jeder Hinsicht (rechtlich, wissenschaftlich, gesellschaftlich bzw politisch) in einem breiten Kontext zu sehen und zu behandeln sei. Güter- und Freizeitverkehr hätten in letzter Zeit besonders drastisch zugenommen

Als letzter Vortragender des ersten Tages stellte Dr. Bernhard W. Wegener (Universität Bielefeld) "Verkehrsrecht und Verkehrspolitik der EU" prägnant und einprägsam dar. Er präsentierte ebenfalls interessantes Datenmaterial zum Verkehr in der EU, bevor er auf die europarechtlichen Rechtsgrundlagen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie auf die Inhalte der europäischen Verkehrspolitik einging. Dabei schenkte er angesichts der Aktualität unter anderem dem Verhältnis zwischen Umweltverträglichkeit und Integrationsprinzip der EU, dem Alpentransit (Brennermautklage) und den Spielräumen nationaler Umweltverkehrspolitik besonderes Augenmerk.
Die Referate wurden jeweils einer eingehenden Diskussion unterzogen, die nicht zuletzt aufgrund der hochkarätigen Besetzung sowohl des Podiums als auch des Plenums auf sehr hohem Niveau stand und ausgesprochen sachlich und fair geführt wurde.

Der erste Tag klang mit dem Empfang der Tagungsteilnehmer durch das Land Oberösterreich (vertreten durch Umwelt-Landesrätin Ursula Haubner) und die Stadt Linz (vertreten durch die Umwelt-Stadträtin Dr. Christiana Dolezal) aus, bei dem in herzlicher, angenehmer Atmosphäre die Diskussionen des Tages fortgeführt und Ideen sowie praktische Erfahrungen ausgetauscht wurden.

Am zweiten Tag fanden zunächst parallel zwei Workshops statt.

Der von Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer geleitete Workshop über "Neuerungen im Anlagenrecht" fand aufgrund der brennenden Aktualität (Das Wirtschaftsministerium versandte Ende Juli den Entwurf für ein Betriebsanlagengesetz zur Begutachtung) erwartungsgemäß besonders regen Zustrom. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer referierte zunächst unter Verwendung modernster (Computer-)Präsentationstechnik die wesentlichen Kernpunkte des Entwurfes. Zum Abschluß seines Einleitungsreferates nahm er auch eine recht kritische Würdigung des Entwurfes vor.
Diese Kritik versuchte Univ.-Doz. Dr. Stephan Schwarzer (Wirtschaftskammer Österreich, neben Rechtsanwalt Dr. Christian Schmelz einer der beiden Autoren des Entwurfs) in seinem Statement zu zerstreuen.
Allgemein schien der Eindruck in die Richtung zu gehen, daß der Entwurf zwar begrüßenswerte Tendenzen enthält (einheitliches Verfahren / Beschleunigung), aber doch die Interessen der Wirtschaft zu stark in den Vordergrund stellt und jene der Umwelt bzw der Nachbarn unangemessen vernachlässigt. Wesentliche Punkte in der Diskussion betrafen etwa den Anwendungsbereich des Gesetzes, die Frage der zulassungsfreien Betriebe, Fragen der Parteistellung, die Definition der "besten verfügbaren Technik" oder die Verzichtbarkeit des UVP-Gutachtens.

Der zweite Workshop hatte die "Neue Atom- und Gentechnikhaftung" zum Thema und wurde von Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner eingeleitet und moderiert.
Die Diskussion zur Gentechnikhaftung erwies einen sehr eingeschränkten Anwendungsbereich (im wesentlichen nur Laborarbeiten und Freisetzungsversuche), der mit dem "Inverkehrbringen" eines Produktes endet. Die beabsichtigten Änderungen des PHG bedürfen erst des "Sanktus" der EU.
Die vorliegende RV zu einem neuen Atomhaftungsgesetz (auch ausländische Kernanlagen) wurde sehr positiv aufgenommen. Vollstreckungsprobleme im Ausland könnten allerdings die Effizienz der Präventionswirkung beeinträchtigen.
Im Anschluß an die beiden Workshops referierte Dr. Waltraud Petek im Plenum über das "Öko-Audit". Sie beleuchtete insbesondere seine Grundlagen und Hintergründe und berichtete über aktuelle Reformvorhaben der EU-Kommission. Zur Situation in Österreich führte sie aus, daß sich das System in den bisher durchgeführten Verfahren recht gut bewährt habe, es gebe eine gute Resonanz, wenngleich auch Probleme (etwa Vorwurf der Bürokratisierung, mangelnde Rechtskenntnisse ausländischer Gutachter) aufgetreten seien.

Die abschließende Gesamtdiskussion hatte größtenteils wiederum das vorgeschlagene Betriebsanlagenrecht und die bei dessen Gesetzwerdung zu erwartenden Probleme für Umwelt und Nachbarn zum Thema.
Das große Interesse und das hohe fachliche Niveau der einzelnen Referate und Diskussionsbeiträge lassen auch für das nächste Jahr wieder eine interessante Veranstaltung erwarten. 


Rainer Weiß

 


 
Back

Home


Mit Ihren Anfragen, Beschwerden, Wünschen und Sonstigem wenden Sie sich bitte an den Webmaster.
Letztes Update: 13. November 2001