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Am ersten Tag erhielten die Teilnehmer im Vorseminar einen
Überblick über die aktuellen Neuerungen im Umweltrecht:
Den vorzüglichen Einstieg bot a.Univ.-Prof. Dr.
Andreas Hauer (Universität Linz, Institut für Verwaltungsrecht
und Verwaltungslehre) mit einer Übersicht über einschlägige
aktuelle Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes (insbesondere Semmering-Erkenntnis)
und des Europäischen Gerichtshofes und einem kurzen Abriß über
die Entwicklung des UGBA (Umweltgesetz für Betriebsanlagen).
Im Anschluß daran trug Univ.-Prof. Dr. Ferdinand
Kerschner den von Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer verfaßten
umfassenden Beitrag über Aktuelles aus der verwaltungsrechtlichen
Literatur, Gesetzgebung (Berg- und Wasserrecht sowie [Nicht-]Umsetzung
von Europäischem Gemeinschaftsrecht) und Rechtsprechung (Gewerbe-,
Abfall- und Wasserrecht) vor, bevor er in eigenem Namen vor allem über
Neuerungen in der zivilrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung (etwa
Judikaturdivergenz zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog §
364a ABGB und Haftung für Demonstrationsschäden) referierte.
Rechtsmittel-Entscheidungen zum Umweltstrafrecht waren diesmal nicht zu
berichten.
Nach der offiziellen Eröffnung durch Herrn GR Mag. Klaus Luger beleuchtete o.Univ.-Prof. Dr. Harald Stolzlechner in seinem Referat zum Thema "Zur Reform des Betriebsanlagenrechts - Überlegungen zum Entwurf eines Umweltgesetzes für Betriebsanlagen (UGBA)" zunächst die Gründe für das vorläufige Scheitern der Anlagenrechtsreform, bevor er einprägsam die wichtigen Neuerungen des UGBA-Entwurfes gegenüber dem Vorentwurf ("Betriebsanlagengesetz") wie auch deren Gemeinsamkeiten herausarbeitete. Insgesamt beurteilte er den UGBA-Entwurf als einen entscheidenden Fortschritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Umweltanlagenrecht, zeigte aber auch entscheidende kompromißfähige Lösungsalternativen auf.
Anschließend referierte Univ.-Doz. Dr. Stephan
Schwarzer (Wirtschaftskammer Österreich) über "Das neue Anlagenrecht
aus der Sicht der Wirtschaft". Nach der Präsentation einer aus seiner
Sicht wenig erfreulichen Bilanz der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode begrüßte
er die zwischenzeitlich bereits festzustellende Beschleunigung der Anlagengenehmigungsverfahren,
bevor er im Hinblick auf das seines Erachtens zur Zeit "antiquierte kakanische
Anlagenrecht" nachdrücklich eine effiziente Vorgangsweise bei der
Erarbeitung einer Anlagenrechtsreform und eine wirtschaftsfreundliche Ausrichtung
derselben forderte.
Ing. Johann Sigmund (VOEST Alpine Stahl AG, Linz) behandelte in seinem Vortrag über die "'Best verfügbare Technik' am Beispiel der Eisen- und Stahlerzeugung" nicht nur die Vorgaben des Referenzdokumentes der "Besten verfügbaren Technik in der Eisen- und Stahlproduktion" (erstellt vom European IPPC Bureau in Sevilla im Auftrag der Generaldirektion XI der Europäischen Kommission), sondern schilderte auch einprägsam die praktischen Auswirkungen auf die österreichischen Betriebe.
Vertreter des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft
präsentierten die letzten beiden Vorträge des ersten Tages:
Zunächst steckte MR Dr. Franz Oberleitner unter
dem Thema "Stand der Technik und Anlagenrecht im Wasserrecht" die rechtlichen
Rahmenbedingungen ab. Er systematisierte insbesondere die Technikklauseln
im österreichischen, deutschen und EU-Recht und zeigte, daß
der Begriff "Stand der Technik" - isoliert gesehen - unbestimmt sei und
daher einer näheren Konkretisierung in den unterschiedlichen Bereichen
bedürfe.
Darauf aufbauend zeigte MR Dipl.-Ing. Dr. Friedrich
Hefler in seinem Vortrag "Technikbewertung und Stand der Technik in
der Verwaltungspraxis" die praktischen technischen Probleme auf. Er gewährte
dem Plenum vor allem auch einen "Blick in die Werkstätte", indem er
plastisch Probleme und Vorgangweise bei der Festlegung von Grenzwerten
in verschiedenen Verfahren schilderte.
Die Referate wurden jeweils sowohl am Podium als auch im hoch qualifizierten großen Plenum gründlich diskutiert.
Den Abschluß des ersten Tages bildete der Empfang der Tagungsteilnehmer durch das Land Oberösterreich (vertreten durch Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Christoph Leitl) und die Stadt Linz (vertreten durch den Leiter des Amtes für Natur- und Umweltschutz Dr. Walter Medinger) aus. Hier ergab sich die Gelegenheit, in herzlicher, angenehmer Atmosphäre offen gebliebene Fragen zu diskutieren und Ideen sowie praktische Erfahrungen auszutauschen.
Wegen der großen praktischen Bedeutung des Anlagenrechts
wurden heuer am zweiten Tag ausnahmsweise keine parallelen Workshops abgehalten.
So präsentierte Dr. Waltraud Petek (Bundesministerium
für Umwelt, Jugend und Familie) dem Plenum "Neues Anlagenrecht in
Hinblick auf UVP und integrierten Umweltschutz (IPPC)". Sie ging dabei
ausführlich auf die EG-UVP-Änderungs-Richtlinie und die EU-IPPC-Richtlinie,
den entsprechenden akuten Umsetzungsbedarf Österreichs und die Möglichkeit
einer unmittelbaren Anwendbarkeit dieser Richtlinien wegen der fehlenden
Umsetzung durch Österreich ein.
MR Dr. Franz Oberleitner stellte in seinem Referat "Neues Anlagenrecht im Wasserrecht" zunächst Struktur und Funktion des Wasserrechts einerseits und des Anlagenrechts andererseits gegenüber, bevor er auf dieser Grundlage hinsichtlich der jüngsten Entwürfe zum Anlagenrecht Procedere und Inhalt kritisierte. Abschließend präsentierte er seine Vorstellungen von einem neuen Anlagenrecht, wobei er vor allem auf eine ausreichende Berücksichtigung wasserrechtlicher Gesichtspunkte großen Wert legte und eine offene, ausgewogene Diskussion über das neue Regelwerk (einschließlich aller Details) forderte.
Im letzten Vortrag des Tages referierte Univ.-Ass. Mag.
Dr.
Erika Wagner (Universität Linz, Institut für Umweltrecht
und Institut für Zivilrecht) über den "Nachbarschutz im neuen
Anlagenrecht". Nach der Behandlung verfassungsrechtlicher Aspekte zur Einräumung
von Nachbarrechten und der zentralen Aspekte der Parteistellung im Entwurf
zum UGBA erläuterte sie differenziert den Kreis der Nachbarn sowie
die Stellung und die rechtlichen Möglichkeiten der Nachbarn in den
verschiedenen im Entwurf vorgesehenen Verfahren. Die Referentin konnte
dabei erhebliche Rechtsschutzlücken aufdecken.
In den an die einzelnen Referate anschließenden
Diskussionen wurde immer wieder der Wunsch nach Vereinfachung und Beschleunigung
der Verfahren laut. Einigkeit bestand dabei darüber, daß es
zu keinem überhasteten Gesetzgebungsprozeß kommen sollte, sondern
daß man sich für eine eingehende Diskussion sowohl des Gesamtkonzepts
wie auch der verschiedenen Details genug Zeit nehmen sollte, um so zu einer
sinnvollen, ausgewogenen und dauerhaften Lösung zu gelangen.
Angesichts der großen Teilnehmerzahl und der hohen Qualifikation der Teilnehmer am Podium wie auch im Plenum wird wohl die Jubiläumsveranstaltung im Jahr 2000 (7. und 8. September 2000) ebenfalls wieder äußerst interessant.