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JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ
INSTITUT FÜR UMWELTRECHT
A-4040 Linz, Altenbergerstraße 69 und 74
Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner
Tel.: (0043) / (0)732 / 24 68 - 8460, FAX: (0043) / (0)732 / 24 68 - 8568
E-mail: ferdinand.kerschner@iur.jku.at


Empfehlungen des 7. Österreichischen Umweltrechtstages 
(6. September 2002, Linz)

Am 5. und 6. September 2002 fanden unter der wissenschaftlichen Leitung von o.Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer und Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner an der Universität Linz die 7. Österreichischen Umweltrechtstage statt, die schwerpunktmäßig dem Thema „Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - aus Anlass der EG-Umwelthaftungsrichtlinie" gewidmet waren. Die anwesenden Teilnehmer haben am 6. September 2002 zum Kommissionsvorschlag einer EG-Umwelthaftungsrichtlinie vom 23. Jänner 2002 mehrheitlich folgende Empfehlungen beschlossen:


„1. Zur Verwirklichung des Verursacherprinzips wird die Schaffung eines effizienten Umwelthaftungsrechts nachdrücklich empfohlen. Die Arbeiten an einem zivilrechtlichen Umwelthaftungsregime sollten daher unbedingt fortgesetzt werden.

2. Der vorliegende Kommissions-Vorschlag bedarf aber jedenfalls folgender Verbesserungen:

  • Um gleiche Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dürfen unterschiedlich hohe Standards der nationalen Umweltverwaltungsrechte keinen Einfluss auf die Haftung haben.
  • Kein Ausschluss der Haftung für das Entwicklungsrisiko, wenn und soweit sich das spezifische Umweltrisiko des Betriebs verwirklicht.
  • Es sind europaweit einheitliche Beweisanforderungen zu gewährleisten, wobei der Umweltgefährlichkeit sachlich angemessene Beweiserleichterungen insbesondere bezüglich der Kausalität vorzusehen sind.
  • Haftung auch für nukleare und gentechnische Risken."

Der Hintergrund der Resolution ist darin zu sehen, dass nach dem derzeit vorliegenden Kommissionsvorschlag nur eine völlig zahnlose und ineffiziente Umwelthaftung geschaffen werden soll. Die anwesenden Juristen aus Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Wirtschaft und Wissenschaft sind mehrheitlich der Überzeugung, dass das vorgeschlagene Regelwerk damit in keiner Weise dem Vorsorge- und Verursacherprinzip entspricht, ja sogar einen Rückschritt gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage darstellt.

Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner e.h. 
Johannes Kepler Universität Linz 
Institut für Umweltrecht und 
Institut für Zivilrecht
 
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer e.h.
Universität Wien
Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
Ergeht an: Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel, Vizekanzlerin BM Dr. Susanne Riess-Passer, BM Dr. Martin Bartenstein, BM Dr. Dieter Böhmdorfer, BM Mag. Wilhelm Molterer, alle Landeshauptleute
Kurier, Presse, Standard, OÖ Nachrichten, Salzburger Nachrichten
 
          

 

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Letztes Update: 29. Jänner 2003