Empfehlungen des 7. Österreichischen
Umweltrechtstages
(6. September 2002, Linz)
Am 5. und 6. September 2002
fanden unter der wissenschaftlichen Leitung von o.Univ.-Prof. Dr. Bernhard
Raschauer und Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner an der Universität
Linz die 7. Österreichischen Umweltrechtstage statt, die schwerpunktmäßig
dem Thema Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - aus
Anlass der EG-Umwelthaftungsrichtlinie" gewidmet waren. Die anwesenden
Teilnehmer haben am 6. September 2002 zum Kommissionsvorschlag einer
EG-Umwelthaftungsrichtlinie vom 23. Jänner 2002 mehrheitlich folgende
Empfehlungen beschlossen:
1. Zur Verwirklichung des Verursacherprinzips wird die Schaffung
eines effizienten Umwelthaftungsrechts nachdrücklich empfohlen.
Die Arbeiten an einem zivilrechtlichen Umwelthaftungsregime sollten
daher unbedingt fortgesetzt werden.
2. Der vorliegende
Kommissions-Vorschlag bedarf aber jedenfalls folgender Verbesserungen:
-
Um gleiche
Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten,
dürfen unterschiedlich hohe Standards der nationalen Umweltverwaltungsrechte
keinen Einfluss auf die Haftung haben.
-
Kein Ausschluss
der Haftung für das Entwicklungsrisiko, wenn und soweit sich
das spezifische Umweltrisiko des Betriebs verwirklicht.
-
Es sind
europaweit einheitliche Beweisanforderungen zu gewährleisten,
wobei der Umweltgefährlichkeit sachlich angemessene Beweiserleichterungen
insbesondere bezüglich der Kausalität vorzusehen sind.
-
Haftung
auch für nukleare und gentechnische Risken."
Der Hintergrund der Resolution
ist darin zu sehen, dass nach dem derzeit vorliegenden Kommissionsvorschlag
nur eine völlig zahnlose und ineffiziente Umwelthaftung geschaffen
werden soll. Die anwesenden Juristen aus Verwaltung, Gerichtsbarkeit,
Wirtschaft und Wissenschaft sind mehrheitlich der Überzeugung,
dass das vorgeschlagene Regelwerk damit in keiner Weise dem Vorsorge-
und Verursacherprinzip entspricht, ja sogar einen Rückschritt gegenüber
der derzeit geltenden Rechtslage darstellt.
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