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UMWELTRECHT IM SPANNUNGSFELD ZWISCHEN ÖFFENTLICHEM RECHT UND PRIVATRECHT

Datum Mittwoch, 12. Mai 1999 
Ort Universität Linz, 
Repräsentationsraum G (Uni-Center, 2. Stock)
Veranstalter: Institut für Umweltrecht der Universität Linz 
Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV)
Leiter: Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner
Vortragende: Dr. Kurt Hofmann, Vizepräsident des OGH iR
Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Vorstand des Instituts für Umweltrecht
Programm: 10.00 - 12.00 Uhr 
  • Prinzipielles Rangverhältnis zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht im Umweltrecht
  • Privatrechtsgestaltung durch öffentliches Recht und ihre Grenzen

  • 14.00 - 18.00 Uhr 
  • Sind Ortsüblichkeit und (Un-)Wesentlichkeit von Immissionen nach öffentlich-rechtlichen Vorgaben zu bestimmen
  • Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch als vorbeugender Rechtsschutz bei drohender Schutzgesetzverletzung
  • Seminarinhalt: Das Umweltrecht weist viele Schnittstellen zwischen dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht auf. Gefahren(Immissions-)lagen sind oft in beiden Teilgebieten geregelt. Das gilt etwa im Gewerbe-, Wasser- und Bodenschutzrecht. Es stellen sich schwierige Fragen der wechselseitigen Wirkung und Gestaltung bzw des allgemeinen Rangverhältnisses zwischen beiden Teilgebieten: sind öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Widmungen und Grenzwerte auch im Privatrecht bindend?
    Mittels Fallstudien werden die Problemlagen anschaulich dargestellt, analysiert und Lösungen angeboten. Stets bildet die herrschende Meinung Ausgangspunkt und Grundlage der Erörterung.
    Fundierte Entscheidungshilfen für die Praxis werden erarbeitet.
    Teilnehmerkreis:
  • Verwaltungsjuristen
  • Richter
  • Rechtsanwälte
  • Umweltschutzbeauftragte
  • Umweltjuristen

  • sowie
  • Personen aus Industrie, Gewerbe, Kammern, Versicherungen etc
  • Teilnahmegebühr: Mitglieder des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht sowie
    Mitglieder des ÖWAV : S 1.200,-- + 20 % USt 
    Nicht-Mitglieder: S 2.000,-- + 20 % USt 
    Anmeldung: Bitte melden Sie sich beim Östereichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband an.
    Anmeldungen werden bis spätestens 30. April 1999 angenommen. Mitglieder des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht und Mitglieder des ÖWAV werden bevorzugt gereiht. 
    Nähere Informationen:  Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband, 
    A-1010 Wien, Marc-Aurel-Str. 5/4, Tel.: 01 / 535 57 20 - 88 (Jutta Lubich), Fax: 01 / 532 07 47, e-mail: lubich@oewav.at
    Institut für Umweltrecht, Universität Linz, A-4040 Linz, Altenberger Str. 69 und 74, Tel.: 0732 / 2468 - 9596 oder 0732 / 2468 - 9541
     

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    Letztes Update: 13. November 2001