Am IUR wurde kürzlich eine grundlegende Studie zur Umsetzung der Aarhus-Konvention fertiggestellt und präsentiert. Diese Untersuchung zeigt auf Basis der bislang erfolgten Umsetzungsdiskussion in der umweltwissenschaftlichen Literatur und der einschlägigen Rspr des EuGH auf, inwiefern im Rahmen der Umsetzungspflichten aus der AarhK, insb jener der Art 9 Abs 2 und Abs 3 AarhK, die Einbindung der Umweltanwaltschaften der Länder als Option zur Gestaltung fairer, effektiver und rechtssicherer Umweltverfahren genutzt werden kann.
Besonderes Gewicht erhält die Studie durch das Urteil des EuGH zu C-664/15 (Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation vs BH Gmünd) vom 21. Dezember 2017, in dem der EuGH ganz ähnlich argumentiert.
Siehe zur Studie auch der Beitrag im Presse-Rechtspanorama vom 18.12.2017