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Bericht | ||
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14.
Österreichische Umweltrechtstage |
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zum Generalthema | ||
Wasserkraft - Im Widerstreit öffentlicher Interessen | ||
Das IUR veranstaltete heuer in Zusammenarbeit
mit dem ÖWAV an der Universität Linz unter der wissenschaftlichen
Leitung von Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner und o.Univ.-Prof.
Dr. Bernhard Raschauer bereits zum 14. Mal die Österreichischen
Umweltrechtstage. Das brandaktuelle Generalthema lockte mehr als 200 TeilnehmerInnen an den Campus - ein schöner Erfolg für die Veranstalter und neuer Besucherrekord. |
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Eröffnet wurde die Tagung mit Grußworten von ÖWAV-Präsident DI Roland Hohenauer und Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner sowie einem beeindruckenden Film zum 100-Jahr-Jubliäum des ÖWAV. | ||
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Im ersten Vortragsblock erhielten die TeilnehmerInnen geballte aktuelle Informationen zu neuen Entwicklungen im Europarecht (Ass.-Prof. Dr. Verena Madner, WU Wien) sowie im öffentlichen Recht (Judikatur: Univ.-Prof. MMag. Dr. Eva Schulev-Steindl, LL.M., BOKU Wien, Gesetzgebung: Univ.-Ass. Mag.Dr. Daniel Ennöckl, LL.M., Universität Wien und RA Mag.Dr. Herwig Hauenschild, KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH Wien | |
Der Nachmittag des ersten Tages war dem Generalthema
"Wasserkraft - Im Widerstreit öffentlicher Interessen"
gewidmet. In seinem Hauptreferat stellte o.Univ.-Prof. Dr. Bernhard
Raschauer in gewohnt prägnanter und pointierter Weise den Rechtsrahmen
für Bau, Betrieb und Anpassung von Wasserkraft-werken dar. Für
weiteren Diskussionsstoff sorgten die Statements von MR iR Dr. Franz
Oberleitner und RA Dr. Christian Schmelz (Schönherr Rechtsanwälte
GmbH) sowie die Kurzreferate von RA Mag. Michael Mendel (Onz, Onz,
Krämmer, Hüttler Rechtsanwälte GmbH) und MMag. Ute Pöllinger
(Stmk Umweltanwaltschaft).
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Ein Besuch bei der Ausstellung Höhenrausch im Rahmen
der Kulturhauptstadt Linz09
eröffnete den BesucherInnen viele neue Ein- und Ausblicke ..., |
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... bevor der Abendempfang (diesmal nicht an der Uni,
sondern im Neuen Rathaus)
einerseits einen würdigen Rahmen für die Verleihung des 5. Österreichischen Umwelt- und Technikrechtspreises ... |
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... und andererseits Gelegenheit für vertiefte
Diskussionen zum Tagungsthema bot.
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Im dritten Vortragsblock am Vormittag des zweiten Tages
standen Haftung und Umweltbeschwerde am Beispiel des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes
im Mittelpunkt. |
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Der vierte Vortragsblock am Nachmittag des zweiten Tages war schließlich dem zweiten Teil von "Aktuelles im Umweltrecht" gewidmet. Zunächst vermittelte Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner "Aktuelles zum Umweltprivatrecht", vor allem aus dem Bereich der Rechtsprechung, bevor Mag. Charlotte Vogl (Lebensministerium) "Neue Entwicklungen im Wasserrecht" und Mag. Evelyn Wolfslehner (Lebensministerium) "Verpackungsverordnung und sonstige neue Entwicklungen im Abfallrecht" aus Sicht der Legistik präsentierten. | |
In seinen Schlussworten resümierte Univ.-Prof. Dr.
Ferdinand Kerschner, es habe sich der Befund bestätigt und
verstärkt, dass Bewil-ligungsverfahren sehr unter offenen Ab-wägungen
zwischen zum Teil gegenläufigen Interessen leiden. Jedenfalls im
nationalen Recht fehlten derzeit klare Vorgaben. Bisher sei strittig gewesen,
ob das WRG nur auf öffentliche Interessen bezüglich des Wasser-haushalts
Rücksicht nehme, oder - wie dies die überwiegende Meinung vertrete
- ob durch den Verweis auf das öffentliche Interesse oder die übergeordneten
öffentlichen Interessen doch auf die gesamte Rechtsordnung verwiesen
werde.
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Wichtig sei jedenfalls, dass die Juristen nicht irgendwelche
öffentlichen Interessen erfänden, sondern dass diese in der
Rechtsordung normiert seien. Eine Grenze müsse auf jeden Fall dort
gezogen werden, wo die Nutzung der Wasserkraft schwerwiegende Umweltbelastungen
nach sich ziehe. Hier dürfe kein Eingriff erfolgen. Obwohl eine abschließende
Konkretisierung der öffentlichen Interessen nie möglich sei,
sollten die Vorgaben sinnvoller Weise konkretisiert werden, es sei eine
gewisse Rangordnung bzw ein gewisses Herausstreichen bestimmter öffentlicher
Interessen (zB Klimaschutz) sinnvoll.
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