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- Inhalt
- AbsolventInnen einer technischen oder naturwissenschaftlichen
Studienrichtung können seit dem WS 2009/10 an der JKU Linz
juristische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse im Rahmen eines
maßgeschneiderten Studiums erwerben.
- AbsolventInnen einer technischen oder naturwissenschaftlichen
Studienrichtung benötigen verstärkt wirtschaftswissenschaftliche
und rechtswissenschaftliche Kenntnisse, weil sie im Rahmen ihrer
beruflichen Tätigkeit zunehmend mit juristischen und wirtschaftlichen
Fragestellungen konfrontiert sind. Die Palette reicht von Fragen
der Vertragsgestaltung, über jene des Datenschutzes, des Umwelt-,
des Sachverständigen- oder des Patentrechts bis hin zu Qualifikationen
im Managementbereich. Dieses Know-How wird auf dem Arbeitsmarkt
verstärkt nachgefragt. Die JKU reagiert auf den Bedarf und
bietet deshalb ab dem Wintersemester 2009/10 ein maßgeschneidertes
Masterstudium an. Für dieses sind grundsätzlich keine
Studiengebühren zu entrichten.
- Zielgruppe
- Das Masterstudium Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen
wendet sich an alle AbsolventInnen der technischen und naturwissenschaftlichen
Studien sämtlicher österreichischer Universitäten
und Fachhochschulen (Diplom- oder Bachelorstudien). In einem Zeitraum
von vier Semestern wird an der JKU auf eine praxisorientierte und
interdisziplinäre Ausbildung großen Wert gelegt. Das
Masterstudium richtet sich nicht nur an Vollzeitstudierende, sondern
ist ein innovatives und flexibles Angebot für Berufstätige.
Die Kurse werden dementsprechend verstärkt in Blöcken
an Wochenenden oder in den Abendstunden abgehalten. Das Studium
wird mit dem Master of legal and business aspects in technics (MLBT)
abgeschlossen.
- Einstiegsvoraussetzung
- Voraussetzung für die Zulassung ist der Abschluss eines technischen
oder naturwissenschaftlichen Bachelor- oder Diplomstudiums oder
eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen
oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
- Tätigkeitsbereiche
- Im Rahmen der Berufstätigkeit sind für AbsolventInnen
einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung an
einer Universität oder Fachhochschule zunehmend wirtschaftliche
und juristische Fragen von Bedeutung. Dies gilt insbesondere im Rahmen
von Managementfunktionen, Sachverständigenaufgaben und Umgang
mit neuen Technologien (z.B. Nano- und Biotechnologie).
- Abschluss
- Master of legal and business aspects in technics (MLBT oder MLBT
(JKU))
- Dauer
- Curriculum
- Weitere
Informationen
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- Im Rahmen des Masterstudiums ist aus einem der Fächer des Curriculums
(ausgenommen freie Lehrveranstaltungen) eine Masterarbeit zu erstellen,
wobei ein Bezug zum absolvierten technischen oder naturwissenschaftlichen
Studium erforderlich ist.
- Die Masterarbeit ist als wissenschaftliche Hausarbeit zu verfassen,
sie dient die dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen
selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.
- "Der/Die Studierende ist unter Berücksichtigung der Bestimmungen
des
Curriculums berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder das Thema aus einer
Anzahl
von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden BetreuerInnen
auszuwählen. Die
Aufgabenstellung der Diplom- bzw. Masterarbeit ist so zu wählen,
dass für den/die
Studierende/n die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich
und zumutbar
ist." (§ 36 Abs 1 Satzung der JKU Linz, Satzungsteil Studienrecht)
- "Der/Die Studierende ist berechtigt, eine/n BetreuerIn nach Maßgabe
der
Möglichkeiten auszuwählen." (§ 36 Abs 4 Satzung
der JKU Linz, Satzungsteil Studienrecht)
- "Der/Die Studierende hat das Thema und den/die BetreuerIn der
Diplomoder
Masterarbeit dem/der VizerektorIn vor Beginn der Bearbeitung unter Beifügung
der Einverständniserklärung des Betreuers/der Betreuerin sowie
gegebenenfalls der nach Abs. 1 erforderlichen Bestätigung des Leiters/der
Leiterin
der Organisationseinheit bekannt zu geben." (§ 36 Abs 6 S
1 Satzung der JKU Linz, Satzungsteil Studienrecht)
- "Die abgeschlossene Diplom- oder Masterarbeit ist beim/bei der
VizerektorIn
für Lehre im Wege über die Studienadministration zur Beurteilung
einzureichen." (§ 36 Abs 7 S 1 Satzung der JKU Linz, Satzungsteil
Studienrecht)
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