Lehre
Studienschwerpunkt Umweltrecht
 
Der Studienschwerpunkt Umweltrecht wird seit dem Wintersemester 1999/2000 im 2-Semester-Zyklus angeboten.
 
  Für wen ist der Studienschwerpunkt interessant?
 
 

Der Studienschwerpunkt Umweltrecht bietet eine fundierte, umfassende und praxisgerechte Vorbereitung auf alle Berufe, in denen das Umweltrecht eine entscheidende Rolle spielen kann: 

  • UnternehmensjuristIn 
  • Rechtsanwalt / Rechtsanwältin 
  • VerwaltungsjuristIn (Bezirksverwaltungsbehörden, Umweltrechtsabteilungen bei Landesregierungen,
    BMLFUW, BMWA, BMVIT) 
  • Umweltsenat
  • Zivil- und Strafrichter, Staatsanwalt 
  • JuristIn bei NGO's (non-governmental organisations: Umweltverbände, -vereine)
  • Forschung im Bereich des Umweltrechts
 
  Studierende welcher Studienrichtungen können die Veranstaltungen des Studienschwerpunkts besuchen ?
 
 
  • Studierende des Diplomstudiums Rechtswissenschaften,
    • die den Studienschwerpunkt Umweltrecht gewählt haben 
    • die den Studienschwerpunkt Umweltrecht nicht gewählt haben (als freies Wahlfach)
  • Studierende anderer Studienrichtungen (als freies Wahlfach), wie etwa
    • technischer Studienrichtungen
    • Wirtschaftswissenschaften
    • usw
  • Möglichkeit des Besuchs der Veranstaltungen als außerordentliche(r) Hörer(in)
 
  Interdisziplinarität
 
 
  • Der Studienschwerpunkt Umweltrecht umfasst im Sinne einer interdisziplinären, praxisorientierten Ausbildung auch Lehrveranstaltungen über die Grundzüge der verwandten Umweltwissenschaften (Ökologie, Ökonomie, Verfahrenstechnik).
 
  Art, Inhalt und Umfang der Lehrveranstaltungen
 
 
 
  Prüfungsmodus
 
 
  • Im Studienplan sind zwingend Lehrveranstaltungsprüfungen vorgesehen. 
  • Es werden jeweils schriftliche Prüfungstermine angeboten.