Bericht 19. Österreichische Umweltrechtstage
zum Generalthema "Rechtsschutz im Umweltrecht - Neue Herausforderungen"
Am 10. und 11. September 2014 fanden an der JKU Linz in Kooperation zwischen dem Institut für Umweltrecht der JKU Linz und dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner (JKU Linz) und Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M. (Universität Graz) die bereits 19. Österreichischen Umweltrechtstage statt.
Das Generalthema "Rechtsschutz im Umweltrecht - Neue Herausforderungen" lockte wieder sehr viele Mitglieder der "Umweltrechtsfamilie" an die JKU: Nach dem eindrucksvollen TeilnehmerInnenrekord im Vorjahr nahmen auch heuer wieder über 200 Personen an den Umweltrechtstagen teil.
Fixer Rahmen der Tagung war auch diesmal in traditioneller Weise wieder ein umfassender Überblick über die Neuerungen des vergangenen Jahres im Bereich des europäischen und nationalen Umweltrechts. Die ReferentInnen boten wieder umfassende Updates im Europarecht, in der nationalen Gesetzgebung und Judikatur, und zwar im öffentlichen Recht, im Privatrecht, sowie im Wasser- und im Abfallrecht.
Im ersten Vortrag des Tages gab Univ.-Prof. Dr. Verena Madner (Wirtschaftsuniversität, Wien) zunächst einen gewohnt prägnanten und informativen Überblick über die aktuellen Rechtssetzungsvorhaben der Europäischen Union mit Schwerpunkten in den Bereichen Abfallwirtschaft, Klima- und Energiepolitik und Umweltverträglichkeitsprüfung. Anschließend präsentierte sie die wesentlichsten aktuellen Entscheidungen des EuGH in den verschiedensten Bereichen des Umweltrechts (Abfallwirtschaft, Emissionshandel, FFH, Landschaftsschutz, Grundrechte, Umweltinformation, Umweltverträglichkeitsprüfung, Rechtsschutz, Öffentlichkeitsbeteiligung uvam).
Univ.-Prof. MMag. Dr. Eva Schulev-Steindl (Universität Graz) präsentierte auch heuer wieder einen bunten "Strauß" an Entscheidungen aus der öffentlich-rechtlichen Judikatur in wesentlichen Bereichen des Umweltrechts, und zwar vor allem Umweltverträglichkeitsprüfung, Abfallwirtschaftsrecht, Forstrecht, Wasserrecht, Umweltinformation, Emissionshandel, Gewerberecht und Eisenbahnrecht.
Im ersten Teil des Berichts zur Gesetzgebung im Bereich des Öffentlichen Rechts informierte Ass.-Prof. Dr. Daniel Ennöckl (Universität Wien) zunächst über die letzten Novellen des UVP-Gesetzes sowie des Wasserrechtsgesetzes, bevor er sich ausführlich der SP-V-Gesetz-Novelle 2014 widmete. Schließlich stellte er noch die Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutz-Verordnung näher vor.
Im zweiten Teil des Berichts zur Gesetzgebung im Bereich des Öffentlichen Rechts stellte Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer (dzt Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Rechtsanwälte) zunächst das Energieeffizienzpaket des Bundes (insb die Grundlagen in der EU-Energieeffizienz-RL, das neue Energieeffizienzgesetz und die neue nationale Monitoringstelle) vor. Anschließend widmete er sich noch der WRG-Gefahrenzonenplanungs-Verordnung, der Verordnung über ein sektorales Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung in NÖ, der Elektroaltgeräte-V, der Reglementierung der Abwasseremissionen sowie der Verpackungs-V 2014.
Die heurigen Umweltrechtstage beschäftigten sich im Rahmen des Generalthemas mit einem "Evergreen", der aber durch die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit neue Impulse erhalten hat, nämlich mit dem "Rechtsschutz im Umweltrecht - Neue Herausforderungen".
Am Referat von Dr. Christian Baumgartner (Bundesverwaltungsgericht) zum Thema "Neue Verwaltungsgerichtsbarkeit: Erste Erfahrungen und Herausforderungen in Umweltverfahren" war ganz deutlich zu sehen, dass hier eine neue Generation sehr selbstbewusster, kritischer Verwaltungsrichter heranwächst, was dem Rechtsschutz im Umweltrecht sicherlich gut tun wird.
Prof. Dr. Sebastian Heselhaus (Universität Luzern) warf in seinem Vortrag zum Thema "Effektiver Rechtsschutz im Lichte des Unionsrechts und der Aarhus-Konvention" in Zusammenhang mit dem Österreich drohenden Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung der Aarhus-Konvention einen "Blick von außen" auf unser System. Er zeigte, dass Österreich mit dem Kampf bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention nicht allein dasteht. In Deutschland gebe es hier vielleicht sogar vergleichsweise einen noch geringeren Standard. Prof. Heselhaus machte aber eindrucksvoll klar, dass der Anwendungsbereich der Aarhus-Konvention grundsätzlich sehr weit ist, und zwar so weit, dass seiner Ansicht nach darunter sogar Vergaberechtsvorschriften zu subsumieren sind, wenn sie dem Umweltschutz dienen. Er zeigte auch Kollisionen auf, die sich im Verfahrensrecht eröffnen. So ging er etwa auch auf die Frage ein, ob die Präklusionsvorschriften Aarhus-konform sind. Er zeigte in diesem Zusammenhang einen vermittelnden Weg auf, indem er meinte, dass es darum gehen könnte, dass man sagt, bestimmte grundlegende Mängel könnten nicht präkludieren, aber alle anderen Dinge schon. Schließlich hielt er fest, dass es bei der Beurteilung der Aarhus-Konformität – jedenfalls dann, wenn es um die Einschätzung des Compliance Committee geht – um eine Gesamtbetrachtung geht.
Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner (JKU Linz) führte den TeilnehmerInnen in ihrem Vortrag zum Thema "Rechtsschutzgewährleistung durch Umweltprivatrecht" eindrucksvoll die Rolle des Privatrechts für den Rechtsschutz im Umweltrecht vor Augen. Sie demonstrierte die "ewige Konkurrenz" zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht. In akribischer Kleinarbeit konnte sie auch aufzeigen, dass trotz der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit das Privatrecht natürlich ein unverzichtbarer Bestandteil des Rechtsschutzes auch für das Umweltrecht bleibt.
Am Schluss des ersten Tages stand ein von Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl moderiertes, angeregtes Streitgespräch zum Thema "Zu wenig oder zu viel Rechtsschutz", in dem die TeilnehmerInnen vor Augen geführt bzw in Erinnerung gerufen bekamen, dass jedes Ding zwei Seiten hat und dass man den Umweltschutz nicht absolut setzen kann.
Dr. Christian Schmelz (Schönherr Rechtsanwälte GmbH) führte dem Auditorium sehr intensiv uns vor Augen, in welchen Nöten die Wirtschaft ist, wenn es darum geht, den Standort Österreich zu sichern. Darüber hinaus machte er auch darauf aufmerksam, dass natürlich auch Verfahrensrecht und Rechtsschutzinstrumente in rechtsmissbräuchlicher Weise ausgenutzt werden können.
Frau Dr. Marlies Meyer (Grüner Klub im Parlament) widersprach Herrn Dr. Schmelz vehement. Sie meinte aus ihrer Sicht, man könne doch nicht allen Bürgerinnen und Bürgern vorwerfen, dass sie hier rechtsmissbräuchlich vorgehen, die Anrainer des Flughafen wollten doch nichts mehr als ruhig schlafen.
Hr. Dr. Remo Klinger (Geulen und Klinger Rechtsanwälte, Deutschland) machte klar, dass der Handlungsspielraum in Österreich insofern eingeschränkt ist, als wir uns nicht so wie Deutschland immer noch weiter auf unser subjektiv-rechtliches Rechtsschutzsystem berufen können. Da sei der Zug durch die Aarhus-Konvention eigentlich schon abgefahren, es müsse hier zu einer Öffnung kommen.
RA Dr. Wilhelm Bergthaler (Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH) wiederum meinte, man könne das nicht so schwarz-weiß sehen: zu viel oder zu wenig Rechtsschutz. Seiner Meinung nach sei der richtige Rechtsschutz im richtigen Verfahren gefragt. Derzeit sei der Rechtsschutz aber noch nicht richtig verteilt. Er überraschte mit der Überlegung, man sollte doch so etwas wie einen verwaltungsrechtlichen Vergleich einzuführen. Man solle also auch im öffentlichen Recht in einem gewissen Spielraum etwas mit der Behörde verhandeln können. Diese Gedanke erfordert allerdings auch für das öffentliche Recht einiges an Umdenken.
Das Rahmenprogramm fand heuer nach zweijähriger Absenz wieder am Campus der JKU statt.
... überreichten Hon.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler (Rechtsanwälte Haslinger Nagele und Partner, Linz/Wien) und Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner die heurigen Umwelt- und Technikrechtspreise, und zwar drei Hauptpreise an
- Mag.Dr. Thomas Horvath für seine Dissertation: „Klimaschutz und Kompetenzverteilung – Ausgewählte kompetenzrechtliche Fragen der Reduktion von Treibhausgasen“,
- Mag. Georg Granner LL.B. für seine Dissertation: „Grundriss der dinglichen Wirkung öffentlicher Rechte und Pflichten“und
- MMag.a Dr.in Ulrike Giera für ihre Dissertation: „Rechte Einzelner im europäischen Umweltrecht“,
sowie einen Förderpreis an
- Mag. Carmen Klausbruckner, MA für ihre Arbeit „Die rechtliche Verantwortlichkeit des Herstellers für in Verkehr befindliche gefährliche Stoffe und Produkte unter besonderer Berücksichtigung von Chemikalien, Pflanzenschutzmitteln und Bioziden – Analyse aus privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Sicht“.
Für Aufmunterung und Auflockerung auf höchstem Nivea sorgten diesmal die "Zebras" mit ihrem Improvisationstheater. Matthias Schloßgangl, Daniela Wagner, Karin Verdorfer und (am Klavier in Vertretung von David Wagner) Kathrin Weber unterhielten die TeilnehmerInnen nicht nur mit ihren Darbietungen, sondern sie vollbrachten auch das Kunststück, alle mehrfach zum aktiven Mitmachen zu bewegen!
Am Vormittag des zweiten Tages fanden zwei Workshops zu höchst interessanten und aktuellen Themenbereichen des Umweltrechts statt, nämlich einerseits zum Thema "Lärm und Infrastruktur" und andererseits zu "Immissionsschutz Licht (Lichtverschmutzung)".
Im von RA Dr. Wolfgang Berger und RA Dr. Christian Schmelz geleiteten Workshop A zu "Lärm und Infrastruktur" zeigte sich, dass man beim Lärmproblem fast sagen könnte: „Nix is fix!“ Hier wurde von naturwissenschaftlicher Seite zugegeben, dass eigentlich die Methoden noch nicht wirklich endgültig wissenschaftlich geklärt sind. Auch die dB-Berechnungen, die für uns ganz gängig sind, kann man eigentlich hinterfragen und sie geben nicht immer genau Auskunft. Es gibt in der Zwischenzeit eine sog BStLärmIV, das ist die Bundesstraßen-Lärmimmissions-Schutz-Verordnung, die vor wenigen Wochen wirksam geworden ist, worin va generelle Grenzwerte für Betriebslärm und Baulärm vorgesehen sind. Daran wurde unter verschiedenen Aspekten auch Kritik geübt.
Prof. Dr.-Ing. Edelbert Schaffert berichtete in seinem Vortrag über mehrere überraschende Erkenntnisse. Er sprach sich gegen zu starke Normierung und pauschale Grenzwerte aus. Schließlich sei die dB-Messung auch letztlich ungenau und unzulänglich. Er trat daher ganz maßgeblich für eine Einzelfallbezogenheit ein, die natürlich auch aufwendig und mühsam sowie mit Schwierigkeiten verbunden ist. Er meinte aber auch, dass Sachverständige interdisziplinär mit Juristen gemeinsam vielleicht auch vom Gesetzgeber vorgegebene Spielräume ausnutzen müssten. Er plädierte also auch für Abwägungsspielräume und sprach sich gegen ein starres Normensystem sowie gegen starre Grenzwerte aus.
Trotz dieser Vorbehalte führte dann anschließend o.Univ.-Prof. DDr. Egon Marth (Medizinische Universität Graz) doch zu einem konkreten Datum, was den Nachtlärm betrifft. Er führte 40 dB als Grenzwert für den Außenbereich an. Das ist immerhin ein Datum, in der Nacht darf also der Lärm nicht über 40 dB sein. Auch mit gewissen Vorbehalten, aber doch immerhin als wichtige Zäsur, die man mitnehmen kann. Allgemein war aber schon die Auffassung, dass es letztlich nicht auf generelle, pauschale Grenzwerte ankommen kann, sondern möglichst die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort auch maßgeblich sein müssen, weil Lärm sich auch immer unterschiedlich auswirken kann.
Im von DI Dr. Martin Donat (OÖ Umweltanwalt) und Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner (JKU Linz) moderierten Workshop B zum Thema "Immissionsschutz Licht (Lichtverschmutzung)" brachte zunächst Dr. Martin Donat das Problem in seiner bekannt pointierten Art auf den Punkt und meinte, dass das Thema Lichtverschmutzung nicht nur etwas für verwirrte Vögel und Umweltfanatiker sei, sondern hier sei auch die Gesundheit des Menschen im Kern angesprochen.
OA Assoz.-Prof. DI Dr. Hans-Peter Hutter (Medizinische Universität Wien) bestätigte diese Auffassung: Durch Lichtverschmutzung könne die chronobiologische Uhr des Menschen ganz gehörig durcheinandergeraten. Er behandelte auch die Blendung näher, va im Straßenverkehr, dies sei ein wichtiger Punkt. Allerdings habe sich herausgestellt, dass das Bewusstsein der Bevölkerung für Fragen der Lichtverschmutzung nicht so hoch sei, oder noch nicht so entwickelt. Die Leute nähmen das noch mehr oder weniger hin, es gebe noch nicht allzu viele Beschwerden.
Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner präsentierte gleich zwei Gesetzesentwürfe, nämlich einen für ein Bundes-Immissionsschutzgesetz Licht und einen für ein korrespondierendes Landesgesetz. An die Adresse der Kritiker, die damit argumentieren, dass es bis jetzt noch keine Lichttoten gebe, meinte sie, dass modernes Umweltrecht am Vorsorgeprinzip ansetzen müsse. Sie verwies darauf, dass auch das Restrisiko, das möglicherweise noch nicht erforscht ist, nicht vernachlässigt werden dürfe. Daher müsse man jetzt etwas tun.
Auch seitens der TeilnehmerInnen kam als Feedback des Workshops, dass es höchst an der Zeit sei, Maßnahmen gegen die Lichtverschmutzung zu ergreifen.
Der letzte Vortragsblock der heurigen Umweltrechtstage war wiederum dem zweiten Teil von "Aktuelles im Umweltrecht" gewidmet.
Am Beginn dieses Blocks brachte Univ.-Prof. i.R. Ferdinand Kerschner das Neueste aus dem Privatrecht zur Kenntnis. Er führte auch ganz klar und an diese Konkurrenz anknüpfend aus, dass man von Privatrechts wegen auch gegen den hoheitlich agierenden Staat vorgehen (Schlagwort: Müllinseln) kann, wenn das öffentliche Recht freiwillig zurücktritt und Freiraum lässt. Dies sei jetzt durch die Gerichtsbarkeit klargestellt. Das heißt, auch hier habe das Privatrecht seinen Standpunkt fest gewahrt. Und wo uns das Privatrecht auch ein Vorbild sein kann, das sei natürlich eine Frage der Methode. Prof. Kerschner kritisierte in diesem Zusammenhang die Judikatierte und meinte pointiert, dass wir zwar viele Methoden, aber keine wirkliche Methode hätten.
Im ersten Vortrag des zweiten Nachmittags stellte Mag. Evelin Wolfslehner (Lebensministerium) "Neue Entwicklungen im Abfallrecht" vor. Sie ging dabei zunächst ausführlich auf die Umsetzung der Industrieemissions-RL in das österreichische Recht ein. Ein weiterer Schwerpunkt war der Elektro-Altgeräte-V gewidmet, bevor sie die Verpackungsregelungen näher beleuchtete und einen Ausblick auf weitere geplante Verordnungen zu Verpackungen gab. Schließlich präsentierte sie noch die Vorhaben AWG-Novelle 2015, Entwurf Recycling-Baustoff-V und ALSAG neu, bevor sie noch näher über Neuigkeiten aus dem EU-Recht (Vorschlag zur Änderung des Anhangs III der Abfallrahmenrichtlinie mit VO sowie der Entscheidung über ein Abfallverzeichnis; Änderung der Abfallverbringungs-VO sowie Vorschlag für ein Abfall-Paket) berichtete.
Im letzten Vortrag der heurigen Umweltrechtstage berichtete Mag. Gunter Ossegger (Lebensministerium) noch über "Neue Entwicklungen im Wasserrecht". Er ging zunächst näher auf das Unionsrecht ein (Vertragsverletungsverfahren betreffend Art 9 WRRL [Wasserdienstleistungen]; Vertragsverletzungsverfahren betreffend Art 4 Abs 1 WRRL ["Schwarze Sulm"]; Vertragsverletzungsverfahren betreffend die Aarhus-Konvention; RL über die Konzessionsvergabe sowie Empfehlung der Kommission betreffend Hochvolumen-Hydrofracking), bevor er wichtige nationale Regelungen zum Wasserrecht darstellte. Den Schwerpunkt bildeten hier die WRG-Novelle (Thema: Gesamtrechtsnachfolge bei Gemeindezusammenlegung), Abwasseremissionsverordnungen, der Leitfaden über den Grundwasserausgangszustandsbericht sowie die neue Gefahrenzonenplanungsverordnung. Zuletzt berichtete er noch zu aktueller wasserrechtlicher Rechtsprechung, insb der Landesverwaltungsgerichte.
Abschließend brachte Univ.-Prof. MMag. Dr. Eva Schulev-Steindl, LL.M., in ihren Schlussworten noch die Vorträge und Diskussionen der heurigen Umweltrechtstage zum Thema "Rechtsschutz im Umweltrecht - Neue Herausforderungen" prägnant auf den Punkt.
Wie schon bei den bisherigen Umweltrechtstagen verfolgten die interessierten TeilnehmerInnen nicht nur gespannt die Ausführungen der hochkarätigen Vortragenden, sondern nützten auch ausgiebig die Gelegenheit zur Diskussion sowie zum Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedensten Bereichen der Praxis und der Wissenschaft.
Text:
Großteils auf der Grundlage der Schlussworte
von Univ.-Prof. Dr. Eva Schulev-Steindl, LL.M.
(Vorträge zum Generalthema sowie Workshop B)
sowie von Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner
(Workshop A).
Alle Fotos:
(c) Arthur Lehner, ÖWAV,
Post-Production:
Rainer Weiß September 2014