Bericht 23. Österreichische Umweltrechtstage

 

zum Generalthema "Herausforderungen 2020: Immissionsschutz - Infrastruktur - Beteiligungsrechte"

Am 12. und 13. September 2018 veranstaltete das Institut für Umweltrecht der JKU Linz gemeinsam mit dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband sowie mit Unterstützung des Vereins zur Förderung des Instituts für  Umweltrecht unter der wissenschaftlichen Leitung von Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (JKU Linz), Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M. (Universität Graz) und Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner (JKU) die bereits 23. Österreichischen Umweltrechtstage.

Erwartungsgemäß war das gewählte Generalthema "Herausforderungen 2020: Immissionsschutz - Infrastruktur - Beteiligungsrechte" ein voller Erfolg, der Festsaal der JKU Linz war wie im Vorjahr wieder sehr gut mit interessierten und engagierten Mitgliedern der "Umweltrechtsfamilie" gefüllt.

Erster Vormittag

Eröffnet wurde die Tagung mit Grußworten von BR h.c. DI Roland Hohenauer (Büro Dr. Lengyel ZT GmbH / ÖWAV-Präsident)  und Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner (Institut für Umweltrecht der JKU Linz). 

In den ersten Vorträgen der Tagung bekamen die BesucherInnen auch heuer wieder einen gründlichen Überblick über die Neuerungen des vergangenen Jahres im europäischen und nationalen Umweltrecht. Die ReferentInnen boten in gewohnter Art und Weise umfassende Updates im Europarecht, in der nationalen Gesetzgebung und Judikatur, und zwar im öffentlichen Recht, im Privatrecht, sowie im Wasser- und im Abfallrecht.

Aktuelles zum Umweltrecht - Teil 1

Als erster Vortragender des Tages gab Dr. Florian Stangl (CHSH Rechtsanwälte GmbH) zu Beginn einen prägnanten und informativen Überblick über aktuelle Entwicklungen im europäischen Umweltrecht.
Er machte zunächst mittels statistischer Daten allgemeine Tendenzen erkennbar, um in der Folge die neuesten Entwicklungen im Soft Law sowie in der Rechtssetzung  darzustellen. 
Im Rahmen seines Rechtsprechungsblocks ging er va auf Entscheidungen zu den Themenbereichen Energie&Klima, Abfall, UVP, Naturschutz, Aarhus, Gentechnik und Atomkraft ein.
In seinem Fazit bestätigte er der Legislative eine fokussierte und effektive Arbeit. Es bestehe ein Trend zu produkt- und sektorspezifischen "Regelungspaketen".

Daran anschließend stellte Ass.-Prof. Dr. Gerhard Schnedl (Universität Graz) die neuesten Entwicklungen im Bereich der Judikatur zum öffentlichen Recht dar.
Er zeigte dabei auf, wie die Gerichte in die Bresche springen und den fehlenden Handlungswillen der Politik durch entsprechende Judikate umsetzen. Er "illustrierte" das mit mehreren Entscheidungen, die das wegweisende "Protect"-Urteil in Österreich umsetzen. 

Prof. Dr. Daniel Ennöckl (Universität Wien) informierte im ersten Teil des Berichts zu den neuen Entwicklungen der Gesetzgebung im Bereich des Öffentlichen Rechts zunächst unter anderem über Novellen zum Tierschutzgesetz, zum Umweltförderungsgesetz und zur Gewerbeordnung.
In weiterer Folge ging er näher auf das geplante Standortsicherungsgesetz und die geplante Novelle des Bundesverfassungsgesetzes über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung ein. Er drehte hier sozusagen den Spieß um, indem er meinte, dass der Standortanwalt eigentlich golden plating sei. Er thematisierte in diesem Zusammenhang auch die Frage, dass sich dann eine gewisse Konkurrenz mit den klassischen Anwälten ergibt und Probleme der Kompetenzabgrenzung zu diesen klassischen Anwälten bestehen. 

RA Mag. Martin Niederhuber (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte) bot im letzten Vortrag des ersten Vormittags zunächst einen Überblick über eine Reihe von Novellen (AVG [In diesem Zusammenhang hob er die Änderungen beim Schluss des Ermittlungsverfahrens positiv hervor], VStG, ChemG/WRG/AWG, Sbg ROG, Vbg G zum Schutz der Bodenqualität, NÖ StarkstromwegeG, NÖ ElektrizitätswesensG, Sbg AWG). Er analysierte in diesem Zusammenhang recht plastisch, dass hier eigentlich überhaupt keine Harmonisierung stattgefunden hat, sogar zwischen diesen Bereichen Abfallwirtschaftsgesetz und Wasserrecht. Umso weniger natürlich scheint es erwartbar, dass auf gesamtstaatlicher Ebene durch den Entwurf eines Aarhus-Begleitgesetzes eine entsprechende Umsetzung erfolgen wird.

"Herausforderung 2020: Immissionsschutzgesetz Luft - Dieselfahrverbote auch für Österreich?"

Die Vorträge zum heurigen Generalthema "Herausforderungen 2020: Immissionsschutz - Infrastruktur - Beteiligungsrechte" waren diesmal auf zwei Blocks aufgeteilt.
Im Nachmittagsblock des ersten Tages wurde das Teilthema "Herausforderung 2020: Immissionsschutzgesetz Luft - Dieselfahrverbote auch für Österreich?" behandelt.

In seinem in jeder Hinsicht mitreißenden Vortrag zum Thema "Luftschadstoffe - medizinische Grundlagen" definierte Assoz.-Prof. PD DI Dr.med. Hans-Peter Hutter (MedUni Wien) zunächst das Handlungsfeld Luftverschmutzung. Er führte den TeilnehmerInnen eindrucksvoll vor Augen, was es mit dem Feinstaub und mit den Luftschadstoffen auf sich hat und wie betroffen wir alle in Wahrheit sind: Anhand aktueller Studien zeigte er, dass die Luftverschmutzung nachweislich die Gehirnfunktion beeinträchtigt. Nach einer weiteren aktuellen Studie ist sogar davon auszugehen, dass sie sich auf die Kriminalitätsstatistik auswirkt.

Der nächste Vortragende in diesem Block, Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, hat vor zehn Jahren das Janecek-Urteil erfochten und ist daher in der einschlägigen Szene in Deutschland ein Star. Er gab einen umfassenden Einblick in die Thematik "Dieselfahrverbote - Europarechtliche Vorgaben und Situation in Deutschland". Er berichtete, dass 2017 in 65 deutschen Städten die entsprechenden Grenzwerte überschritten wurden. Die bestimmende Verursachungsquelle seien Diesel-Pkw, was va darauf zurückzuführen sei, dass va bei Euro5-Pkw die Realemissionen nur sehr wenig mit den Werten am Prüfstand zu tun hätten ... Zudem seien zwar mittlerweile die Grundsatzfragen durch den EuGH gut geklärt, es mangle aber an der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten ...

Nach der wohlverdienten Kaffeepause wurde Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (JKU Linz) in seinem Vortrag zu "Pflichten, Maßnahmen und Amtshaftung im Immissionsschutz Luft" seinem Ruf als unermüdlicher Mahner gerecht. Er zeigte eindrucksvoll auf, dass seit Jahrzehnten eine systematische Uminterpretation des Rechts stattfindet und dass dieser Trend nach wie vor anhält. Er illustrierte dies mit einem aktuellen Beispiel: Wir wissen alle ganz genau, dass nach der Rechtsprechung des EuGH allen, die in einem Gebiet wohnen und von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind, ein subjektives Recht einzuräumen ist. Der österreichische Gesetzgeber reagiert darauf aber nur insofern, als er aktuell wieder versucht, diese Position wieder zu beschneiden, er stellt in diesem Zusammenhang auf die "unmittelbare Betroffenheit" ab.

GF Mag. Thomas Alge (Ökobüro), der ebenfalls ein "Vorreiter der Aarhus-Konvention" in Österreich ist und hier schon mehrere Erfolge verbuchen konnte, behandelte im letzten Vortrag des ersten Tages den "Zugang zu Gericht für NGOs und Einzelne im Immissionsschutzrecht". Er bot einen fundierten Überblick über die bisherige Rechtsprechung des EuGH zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Aarhus-Konvention. Auf dieser Grundlage machte er klar, dass das nationale Verfahrensrecht jedenfalls zum EU-Recht sekundär ist, dh bei entgegenstehendem österreichischem Recht sind die österreichischen Behörden und Gerichte gefordert, für effektiven gerichtlichen Rechtsschutz zu sorgen.

Abendempfang

Der von Land Oberösterreich und Stadt Linz unterstützte Abendempfang, der wiederum in der neuen Loft im Unicenter der JKU stattfand, wurde mit kurzen Ansprachen von Gemeinderat Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler (Stadt Linz) und Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner (Institut für Umweltrecht der JKU Linz) eingeleitet.

Umwelt- und Technikrechtspreise 2018

Im Anschluss konnte Hon.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler (Rechtsanwälte Haslinger Nagele und Partner, Linz/Wien) die PreisträgerInnen der "Umwelt- und Technikrechtspreise 2018" präsentieren, die wiederum von der Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, dem Verlag MANZ, dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) und der IG Umwelt und Technik für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des österreichischen und europäischen Umwelt- und Technikrechts ausgelobt wurden.
Univ.-Prof.in Dr.in Eva Schulev-Steindl, LLM (Universität Graz) sowie Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (JKU Linz) stellten in ihren Laudationes die Arbeiten der Preisträger näher vor.

Heuer konnte ein Hauptpreis vergeben werden, und zwar an 

  • Dr. Daniel Heitzmann für seine Dissertation „Raumplanung und Energie - Planungsrechtliche Möglichkeiten zur Entwicklung der Energieinfrastruktur“.

Der Förderpreis geht an 

  • Mag.a Daniela Ecker für ihre Diplomarbeit „Pestizidrückstände in Lebensmitteln und Trinkwasser - Rechtliche Rahmenbedingungen“.

Der Empfang wurde von Satuo musikalisch perfekt umrahmt. Der Rahmen spannte sich von Jazz-Standards über (insb finnische) Folklore bis hin zu Eigenkompositionen, zum Teil dezent im Hintergrund, zum Teil in bester Konzertatmosphäre.
Das gewohnt qualitäts- und gehaltvolle Buffet verführte ebenso wieder zum Genießen.

Zweiter Vormittag

Der Vormittag des zweiten Tages war wie auch der Nachmittag des ersten Tages dem zum heurigen Generalthema "Herausforderungen 2020: Immissionsschutz - Infrastruktur - Beteiligungsrechte" gewidmet.

"Herausforderung 2020: Infrastruktur und Umweltschutz -(k)ein Widerspruch?"

Im ersten Vortrag dieses Blocks Workshop führte DI Mag. (FH) Gerhard Christiner (Austrian Power Grid AG) in seinem Vortrag unter dem Titel "Dekarbonisierung Stromzukunft 2030 - wie kann das gelingen" sehr eloquent und mit höchst informativen Folien dem Publikum vor Augen, was es bedarf, um das Klimaziel zu erreichen, das wir uns selbst gesteckt haben, nämlich die CO2-Neutralität Mitte des Jahrhunderts zu erreichen. Dann brauchen wir erneuerbare Energien, dann brauchen wir entsprechende Leitungen bzw Netzwerke. Er hat auch erklärt, dass das Nicht-Handeln in diesem Bereich etwas kostet, und zwar ziemlich viel. 

Mag. Michael Mendel (Onz, Onz, Kraemmer, Hüttler Rechtsanwälte GmbH) skizzierte anschließend den "Rechtsrahmen für die Netzinfrastruktur und Speicher". Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es natürlich auch gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zum Netzausbau gibt und dass es daher nicht nur um ein betriebswirtschaftliches Gewinnstreben geht.

RA Dr. Dieter Altenburger, MSc (Jarolim Fritsch Rechtsanwälte GmbH) schilderte in seinem Vortrag über "Infrastrukturprojekte und UVP" aus seiner Praxis die Fallstricke sehr plastisch. Er machte dabei auch einige sehr konstruktive Vorschläge. Zudem wies er auch auf einige sehr positive Entwicklungen aus letzter Zeit hin. So stellte er dem Bundesverwaltungsgericht ein sehr gutes Zeugnis aus: Es funktioniere hier sehr gut, dass Mängel gleich materiell saniert würden und nicht einfach zurückverwiesen würde.
Nachdrücklich forderte er, auch im dritten Abschnitt des UVP-G eine Vollkonzentration einzuführen.

In der Kaffeepause präsentierte Noemi Tifan (Trauner Verlag) mit tatkräftiger Unterstützung durch Renate Madlmayr (IUR, JKU Linz) die Bände der vom Institut für Umweltrecht und dem Verein zur Förderung des Instituts für Umweltrecht herausgegebenen Schriftenreihe "Umweltrecht und Umwelttechnikrecht".

In der Podiumsdiskussion unter dem Titel "Verfahrenskonzentration und Aarhus" brachten Hon.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler (Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH), Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M. (Universität Wien), Mag. Martin Niederhuber (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH), Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M. (Karl-Franzens-Universität Graz) und Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner (JKU Linz) aus der Sicht von Wissenschaft und Praxis höchst unterschiedliche Argumente und Standpunkte zu Fragen der Aarhus-Konvention ein. Das Ergebnis der Diskussion lässt sich kurz und prägnant mit der Aussage "Viel Engagement in der Sache, leider wenig Resonanz in der Politik." zusammenfassen.

Aktuelles zum Umweltrecht - Teil 2

Der abschließende Block der Umweltrechtstage war auch heuer dem zweiten Teil von "Aktuelles im Umweltrecht" gewidmet. 

Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner präsentierte wieder in einem wahren Feuerwerk "Aktuelles zum Umweltprivatrecht".
Einleitend monierte sie, dass das Zivilrecht heutzutage davon geprägt sei, dass alles möglich, aber nichts fix sei - alles gehe irgendwie in einer Abwägung auf. Daher sei auch die Rechtssicherheit nicht mehr ausreichend gewährleistet.
In weiterer Folge präsentierte sie eine "bunte" Auswahl an Entscheidungen aus den Bereichen "Unterlassungsansprüche aus dem Persönlichkeitsrecht" (etwa Videoüberwachung), "Nachbarrechtliche Ansprüche" (Abwehr von Immissionen/Unterlassungsansprüche, Abwehr negativer Immissionen, Sperrwirkungen behördlicher Bewilligungen, Gefährdungshaftung analog § 364a ABGB), "Quasinegatorische Ansprüche", "Verschuldenshaftung" und zuletzt "Ansprüche nach dem WRG".

Nach einer Diskussionsrunde und der wohlverdienten Mittagspause stellte  Mag.a Evelyn Wolfslehner (BMNT) in einem umfassenden Überblick "Neue Entwicklungen im Abfallrecht" vor.
Nachdem sie einleitend mehrere Novellen zum AWG 2002 vorgestellt hatte, widmete sie sich näher der Verknüpfung zwischen Chemikalienrecht und Abfallrecht. In der Folge präsentierte sie aktuelle Veröffentlichungen  und geplante Vorhaben, bevor sie nach einigen Ausführungen zum EDM abschließend noch über aktuelle Neuigkeiten aus der EU berichtete. 

Mag.a Charlotte Vogl (BMNT) komplettierte den Umweltrechts-Block mit einem spannenden Überblick über aktuelle "Entwicklungen im Wasserrecht".
Im ersten Teil ihres Vortrags berichtete sie über Neuigkeiten aus dem Unionsrecht. Sie ging dabei insbesondere auf den Fitness Check der WRRL und die Überprüfung kommunalen Abwasserrichtlinie, auf die Mindestanforderungen an die Wiederverwendung von kommunalem Abwasser, auf die Neufassung Trinkwasserrichtlinie und auf die Entscheidung des EuGH "Protect" ein.
Im zweiten Teil zum nationalen Recht behandelte sie unter anderem das geplante Aarhus-Beteiligungsgesetz, Fragen der Rechtsbereinigung, Goldplating und Qualitätsziele,.
Im abschließenden dritten Teil zu Judikatur und Vollziehung berichtete sie schließlich noch unter anderem von der Umsetzung des NGP 2015. 

Abschließend brachten Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner und Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M., in ihren Schlussworten die Vorträge und Diskussionen der heurigen Umweltrechtstage prägnant auf den Punkt, bevor sich Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner noch herzlich bei den ReferentInnen, TeilnehmerInnen und sonstigen Mitwirkenden bedankte und bereits zu den nächsten Umweltrechtstagen, die voraussichtlich am 4. und 5. September 2019 an der JKU Linz stattfinden, einlud. 

Das höchst aktuelle und spannende Generalthema der heurigen Umweltrechtstage lockte wieder sehr viele interessierte TeilnehmerInnen in das UniCenter der JKU Linz.

Die TeilnehmerInnen nutzten ausgiebig die Möglichkeit, mit den ReferentInnen die brennenden Rechtsfragen zu diskutieren. Gerade dieser Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis macht die Umweltrechtstage alljährlich zum Brennpunkt des Umweltrechts.


 

Text
unter teilweiser Verwendung der Schlussworte
von Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M.

Alle Fotos:
(c) Rainer Weiß

Post-Production:
Rainer Weiß September 2018

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