Bericht 22. Österreichische Umweltrechtstage
zum Generalthema "Unfall und Störfall im Umweltrecht"
Am 27. und 28. September 2017 veranstaltete das Institut für Umweltrecht der JKU Linz gemeinsam mit dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband sowie mit Unterstützung des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht unter der wissenschaftlichen Leitung von Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (JKU Linz), Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M. (Universität Graz) und Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner (JKU) die bereits 22. Österreichischen Umweltrechtstage.
Das Generalthema "Unfall und Störfall im Umweltrecht" lockte wieder fast 200 Mitglieder der "Umweltrechtsfamilie" an die JKU - diesmal in den frisch restaurierten Festsaal im Unicenter der JKU.
Erster Vormittag
Eröffnet wurde die Tagung mit Grußworten von HR DI Gerhard Fenzl (Amt der OÖ LReg / ÖWAV-Vizepräsident), Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (Institut für Umweltrecht der JKU Linz, ÖWAV-Vorstand) und Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner (Institut für Umweltrecht der JKU Linz).
In den ersten Vorträgen der Tagung bekamen die BesucherInnen auch heuer wieder einen gründlichen Überblick über die Neuerungen des vergangenen Jahres im europäischen und nationalen Umweltrecht. Die ReferentInnen boten in gewohnter Art und Weise umfassende Updates im Europarecht, in der nationalen Gesetzgebung und Judikatur, und zwar im öffentlichen Recht, im Privatrecht, sowie im Wasser- und im Abfallrecht.
Aktuelles zum Umweltrecht - Teil 1
Als erster Vortragender des Tages gab Dr. Florian Stangl (CHSH Rechtsanwälte GmbH) zu Beginn einen prägnanten und informativen Überblick über aktuelle Entwicklungen im europäischen Umweltrecht.
Er machte zunächst allgemeine Tendenzen erkennbar, um in der Folge die neuesten Entwicklungen im Soft Law sowie in der Rechtssetzung darzustellen.
Im Rahmen seines Rechtsprechungsblocks konnte er über zahlreiche interessante und wichtige Urteile des EuGH im letzten Jahr berichten, etwa in den Fällen ASA Wiener Neustadt (UVP-pflichtige Erweiterung einer Abfallbehandlungsanlage) und Folk (Beeinträchtigung eines Fischereirechts durch ein Wasserkraftwerk). Er zeigte sich dabei optimistisch über die Berücksichtigung von Umweltinteressen in der europäischen Rechtsprechung.
Daran anschließend stellten Ass.-Prof. Dr. Gerhard Schnedl (Universität Graz) und Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely (LVwG NÖ) die neuesten Entwicklungen im Bereich der Judikatur zum öffentlichen Recht dar.
Ass.-Prof. Dr. Gerhard Schnedl widmete sich zunächst den "allgemeinen" Bereichen des Umweltrechts. Er konnte hier über mehrere einschlägige Entscheidungen zur Aarhus-Konvention, zum Umweltverfassungsrecht, zum Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht und zum Umweltinformationsrecht berichten. Aus den Bereichen Umwelthaftungsrecht, Umweltförderung, Umweltmanagement und Umweltkontrolle lagen dagegen keine einschlägigen Entscheidungen vor.
Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely behandelte zunächst "verallgemeinerungsfähige" Judikatur zu den Themenbereichen (Amts- und nichtamtliche) Sachverständige, Parteistellung sowie Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. Abschließend unternahm er noch einen höchst interessanten Streifzug durch materienspezifische Judikatur in den Bereichen Abfall-, Wasser-, Naturschutz-, Forst- sowie Elektrizitäts- und Starkstromwegerecht.
Prof. Dr. Daniel Ennöckl (Universität Wien) informierte im ersten Teil des Berichts zu den neuen Entwicklungen der Gesetzgebung im Bereich des Öffentlichen Rechts zunächst unter anderem über Novellen zum Rohrleitungsgesetz, zum Bundesstraßengesetz und zum Umweltförderungsgesetz, um dann noch näher auf die jüngste Änderung der Gewerbeordnung einzugehen. Er konstatierte in diesem Zusammenhang, dass bei der Änderung des Begriffs der gewerblichen Betriebsanlage eine unklare Formulierung ("regelmäßig") durch eine neue unklare Formulierung ("nicht bloß vorübergehend") ersetzt wurde. Abschließend berichtete er noch über den auf Bundesebene fehlgeschlagenen Versuch, "Wachstum, Beschäftigung und einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort" als Staatsziel in der Verfassung zu verankern sowie über die jüngst beschlossene entsprechende Regelung in der NÖ Landesverfassung.
RA Mag. Martin Niederhuber (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte) bot im letzten Vortrag des ersten Vormittags zunächst einen Überblick über das große Verwaltungsreformgesetz BMLFUW, das ua eine UVP-G-Novelle, eine ALSAG-Novelle, eine WRG-Novelle und eine IG-L-Novelle mit sich brachte. Abschließend wies er noch auf die AWG-Novelle Seveso III sowie die Novellen zum Sbg und zum Stmk Naturschutzgesetz hin.
Generalthema "Unfall und Störfall im Umweltrecht"
Die Vorträge zum heurigen Generalthema "Unfall und Störfall im Umweltrecht" ließen selbst nach dem üppigen Mittagessen nicht die geringste Müdigkeit aufkommen.
Univ.-Prof. Dr. Iris Eisenberger klassifizierte in ihrem interdisziplinären Vortrag unter dem Titel "Risikoentscheidungen im Umweltrecht" drei Arten von Risikoentscheidungen (auf Stufe 1: Vorhandenes Wissen; auf Stufe 2: Fehlendes Wissen; auf Stufe 3: Nicht verstehbares Wissen). Sie zeigte dabei auf, mit welchen rechtlichen Instrumentarien der Gesetzgeber agiert. Bekannten Gefahren werde oft mit Ge- und Verboten wie bspw im Hochwasserschutz begegnet, bei fehlendem Wissen behelfe man sich mit Simulationen durch mathematische Modelle und befristeten Entscheidungen, bei aus heutiger Sicht nicht verstehbarem Wissen (Stichwort autonomes Fahren) werde entweder mit Verboten oder Verantwortungszuweisungen gearbeitet. Dabei werde aber oft übersehen, dass Modellierungen stets Vereinfachungen enthalten und keine Abbildungen der Wirklichkeit sind.
Hon.-Prof. RA Dr. Wilhelm Bergthaler widmete sich darauf aufbauend in seinem Vortrag dem Phänomen "Unfall und Störfall im umweltrechtlichen Vollzug". Er machte den ZuhörerInnen eindrucksvoll klar, wie viele unterschiedliche Zustände zwischen einem regulären Betrieb und einem Störfall liegen, sei es bei Wartungsarbeiten, vorhersehbaren Reparaturen oder sogenannten Beinahe-Unfällen. Für Überraschung sorgte seine Feststellung, dass ein langgedientes Materiengesetz, nämlich das Wasserrechtsgesetz, am „störfallfittesten“ ausgerichtet ist.
Nach den daran anschließenden spannenden Diskussionen in der Kaffeepause behandelte Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer (JKU Linz) die "Strafrechtliche Verantwortung nach Störfällen", und zwar sowohl für einzelne Personen als auch nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Nach diesem Gesetz könnten auch Unternehmen bestraft werden, wenn keine Notfallpläne erstellt oder ungeeignete Personen für Kontrollen eingesetzt werden. Die freiwillige Selbstgefährdung (etwa bei Rettungseinsätzen, wenn Personen ihre Wohnungen nicht verlassen wollen) oder die sog Entschuldigung durch Notstand (etwa bei dienstrechtlichen Weisungen) können nur in sehr engen Grenzen die Haftung ausschließen. Birklbauer betonte nachdrücklich, dass das Strafrecht lediglich die ultima ratio darstellen dürfe.
RA Dr. Clemens Völkl (Völkl.Rechtsanwälte) behandelte daher im letzten Vortrag des ersten Tages die (zivilrechtliche) "Haftung und Versicherbarkeit nach Störfällen". In seinen sehr praktisch orientierten und anschaulichen Ausführungen machte er schnell klar, dass in sehr vielen Fällen große Lücken bei der Versicherungsdeckung bestehen, die dem Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages gar nicht bewusst werden. So können etwa bereits geringfügige Erweiterungen eines Betriebs, die Verletzung von Meldepflichten oder sog Allmählichkeitsschäden bei schleichend einwirkenden Ursachen die Deckung ausschließen.
Abendempfang
Der von Land Oberösterreich und Stadt Linz unterstützte Abendempfang, der in der erst kürzlich eröffneten, gründlich renovierten Loft im Unicenter der JKU stattfand, wurde mit kurzen Ansprachen von LAbg Dr. Elisatbeth Manhal (OÖ Landesregierung), Gemeinderat Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler (Stadt Linz), GF Manfred Assmann (ÖWAV) und Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner (Institut für Umweltrecht der JKU Linz) eingeleitet.
Umwelt- und Technikrechtspreise 2017
Im Anschluss konnte Hon.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler (Rechtsanwälte Haslinger Nagele und Partner, Linz/Wien) die PreisträgerInnen der "Umwelt- und Technikrechtspreise 2017" präsentieren, die wiederum von der Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, dem Verlag MANZ, dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) und der IG Umwelt und Technik für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des österreichischen und europäischen Umwelt- und Technikrechts ausgelobt wurden.
Univ.-Prof.in Dr.in Eva Schulev-Steindl, LLM (Universität Graz) sowie Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (JKU Linz) stellten in ihren Laudationes die Arbeiten der Preisträger näher vor.
Heuer konnte ein Hauptpreis vergeben werden, und zwar an
- Dr. Andreas Stefan Huber für seine Dissertation „Nanotechnologieregulierung: Primärrechtliche Determinanten“
Die beiden Förderpreise gehen an
- Mag. Benedikt Winkelmayer für seine Diplomarbeit „Auf Distanz zu den Nachbarn: Planerisch-rechtlicher Umgang mit Seveso-Betrieben im Kontext der örtlichen Raumordnung“ und
- Mag. Wolfgang Mayr für seine Diplomarbeit „Ökologisierung des Mietrechts“.
Der Empfang wurde in gekonnter Weise vom Julia Sitz-Quartett mit swingend-jazzigen Klängen umrahmt. Das gewohnt qualitäts- und gehaltvolle Buffet lud wieder zum Genießen ein.
Zweiter Vormittag
Der Vormittag des zweiten Tages war geprägt von den beiden Workshops zu höchst interessanten und aktuellen Themenbereichen des Umweltrechts, nämlich einerseits zu "Verwaltungsverfahren an der Belastungsgrenze? Reformvorschläge zu Interessenabwägung, Missbrauchsvermeidung und Ermittlungsverfahren" und andererseits dem "Praxisforum Rechtsprechung - Diskussion jüngster Entscheidungen und aktueller Fälle".
Workshop A: "Verwaltungsverfahren an der Belastungsgrenze? Reformvorschläge zu Interessenabwägung, Missbrauchsvermeidung und Ermittlungsverfahren"
In diesem Workshop unter der Leitung von RA Mag. Martin Niederhuber (Niederhuber&Partner Rechtsanwälte GmbH) befasste sich RA Dr. Christian Onz (Onz, Onz, Kraemmer, Hüttler Rechtsanwälte GmbH) unter dem Titel "Reformvorschläge aus der Sicht der Praxis - ein Bericht zu den Mühen der Ebene" mit den Ursachen für immer länger dauernde Verfahren und die damit zusammenhängende Vollzugsschere. Er präsentierte umgehend auch eine mögliche Lösung für die Vereinfachung und Verkürzung, die er pointiert als „Hunnensturm durch das AVG“ bezeichnete. Gegen diesen Vorschlag erhoben in der Diskussion nicht nur Behördenvertreter und Vertreter der Umweltorganisationen im Publikum Einwände, auch Dr. Florian Herbst (BKA, Verfassungsdienst) äußerte aus Sicht der Legistik und der Verfassung Bedenken.
Ass.-Prof.in Dr.in Claudia Fuchs (WU Wien) arbeitete anschließend unter dem Titel "Interessenabwägung und Ermessensentscheidung - Gedanken zur BVwG-Entscheidung zum Flughafen Wien" klar heraus, dass Interessensabwägungen und Ermessensentscheidungen im Verwaltungsvollzug eine sehr lange Tradition haben. Schließlich widmete sie sich der spannenden Frage, wem bei Präferenzentscheidungen tatsächlich das letzte Wort zukommt.
Workshop B: "Praxisforum Rechtsprechung - Diskussion jüngster Entscheidungen und aktueller Fälle"
Im von Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner (Institut für Umweltrecht der JKU Linz) moderierten "Praxisforum Rechtsprechung" unternahm zunächst HR Univ.-Prof. Dr. Meinrad Handstanger (VwGH / Universität Graz) einen ausführlichen und tiefschürfenden themenbezogenen "Ausflug" durch die öffentlich-rechtliche Judikatur der letzten Zeit. Er behandelte dabei etwa die Bereiche Lärm – Emissionen, Auflagen, vereinfachtes Verfahren, elektromagnetische Felder, Naturverträglichkeitsprüfung, Parteistellung von Nachbarn im UVP-Feststellungsverfahren, Feststellungsverfahren, Einstufung von Trassenaufhieben, Parteien sowie die Feststellung des Sachverhaltes durch den VwGH.
Im Anschluss daran referierte RA Dr. Berthold Lindner (Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH) noch zu mehreren praktisch wie auch dogmatisch interessanten und wichtigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sowie des Bundesverwaltungsgerichtes (etwa zur UVP-Genehmigung für die A 26-Westring-Autobahn in Linz) sowie zu Kumulierungsfragen des UVP-G.
Aktuelles zum Umweltrecht - Teil 2
Der abschließende Block der Umweltrechtstage war auch heuer dem zweiten Teil von "Aktuelles im Umweltrecht" gewidmet.
Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner konnte auch heuer wieder aus einer großen Menge praktisch und dogmatisch höchst relevanter Entscheidungen zum Umweltprivat- und Nachbarrecht schöpfen. Sie präsentierte den BesucherInnen die schönsten/interessantesten "Filetstücke" aus diesen Bereichen, etwa Entscheidungen des OGH zu über den Balkon in eine Wohnung eindringendem Zigarrenrauch eines Nachbarn, zum Verdienstentgang einer Kfz-Werkstätte wegen Staubimmissionen durch eine Kraftwerksbaustelle, zum Bespucken von Mietern, zur Unterbringung von Aslywerbern und zum Ersatz von Wiederbesatzkosten bei rechtswidrigem Abschuss geschützter Wildtiere sowie Amtshaftungsfälle nach Naturkatastrophen.
Nach einer Diskussionsrunde und der wohlverdienten Mittagspause stellte Mag. Gunter Ossegger (Lebensministerium) noch "Neue Entwicklungen im Wasserrecht" vor.
Im einleitenden Legistikblock behandelte er vor allem die Neuerungen durch die rezente WRG-Novelle (Verwaltungsreformgesetz BMLFUW), bevor er über abgschlossene und anhängige Verfahren beim EuGH (etwa die Entscheidung Gert Folk) sowie aktuelle Judikatur der österreichischen Höchstgerichte berichtete.
Schließlich gab er noch einen kurzen legistischen Ausblick.
Mag.a Evelyn Wolfslehner (Lebensministerium) schloss schließlich den "Kreis" mit einem spannenden Überblick über aktuelle "Entwicklungen im Abfallrecht".
Nach einer eingehenden Darstellung der AWG-Novelle Seveso III berichtete sie über aktuelle Verordnungen (etwa Novelle der Deponieverordnung, Neufassung der Abfallbehandlungspflichtenverordnung, Entwurf der Tragetaschenverordnung).
Schließlich behandelte sie noch den Bundes-Abfallwirtschaftsplan, die aktuelle ALSAG-Novelle sowie Neuigkeiten beim Elektronischen Datenmanagement (EDM).
Zum Schluss widmete sie sich noch eingehend aktuellen Vorhaben der EU zum Abfallrecht.
Abschließend brachten Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M., und Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner in ihren Schlussworten die Vorträge und Diskussionen der heurigen Umweltrechtstage zum Thema "Unfall und Störfall im Umweltrecht" prägnant auf den Punkt, bevor sich Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner noch herzlich bei den ReferentInnen, TeilnehmerInnen und sonstigen Mitwirkenden bedankte und bereits zu den nächsten Umweltrechtstagen, die am 12. und 13. September 2018 an der JKU Linz stattfinden, einlud.
Es verwundert angesichts der behandelten spannenden Rechtsfragen wenig, dass die interessierten TeilnehmerInnen nicht nur gespannt die Ausführungen der hochkarätigen Vortragenden verfolgten, ...
... sondern auch selbst mit zahlreichen Diskussionsbeiträgen zum Gelingen der Veranstaltung beitrugen.
Text:
Unter teilweiser Verwendung eines Veranstaltungsberichts
von Mag.a Elisabeth Maier
Alle Fotos:
(c) Rainer Weiß
mit Ausnahme:
Fotos der ReferentInnen am ersten Vormittag:
(c) ÖWAV
Post-Production:
Rainer Weiß September 2017