Netzwerktagung zu internationalen Konventionen des Biodiversitätsschutzes

 

Ländervergleichende Bestandsaufnahme nach 40 Jahren Bonner und Berner Konvention und nach 40 Jahren Vogelschutzrichtlinie sowie Handlungsempfehlungen für die Zukunft

Datum

Mittwoch, 27. Oktober und
Donnerstag, 28. Oktober 2021

Achtung:
Neuer Termin aufgrund der Covid-19-Pandemie!!!

 

Ort

JKU Linz, Uni-Center

Veranstalter

Institut für Umweltrecht der Johannes Kepler Universität Linz 
Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen, A. & J. Schumacher GbR (INNR)
in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Umweltrecht der Universität Prag
gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt
mit Unterstützung des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht

Leitung

Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner (IUR, JKU Linz)
Ass.Jur. Jochen Schumacher (Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen)

Inhalt

Der Verlust an biologischer Vielfalt stellt nach wie vor eine der größten Bedrohungen für intakte Ökosysteme dar und gewinnt in Verbindung mit den bereits zu verzeichnenden Auswirkungen des Klimawandels zusätzlich an Bedeutung.
Seit der Konferenz von Rio gilt der Kampf gegen den Biodiversitätsverlust als international vordringliche Aufgabe. 40 Jahre nach Verabschiedung der Bonner und Berner Konvention und dem Inkrafttreten der Vogelschutzrichtlinie besteht ein Netz von rechtlich und politisch verbindlichen Instrumenten für den Schutz von wildlebenden Pflanzen und Tieren sowie ihrer natürlichen Lebensräume. Trotz dieser Regelungen schreitet
aber der Verlust an biologischer Vielfalt dramatisch voran, was teilweise auch daran liegt, dass das Wissen darüber fehlt, welche Normen und Regeln in Nachbarländern angewendet werden und damit die grenzüberschreitende Zielsetzung der Konventionen und Richtlinien konterkariert wird.
Um Verbesserungen zu erreichen und das Ziel der Eindämmung des Biodiversitätsverlustes zu erreichen, muss die Frage beantwortet werden, woran die Umsetzung grundsätzlich scheitert.

Ziel

Ziel der Veranstaltung ist einerseits die Darstellung der zahlreichen Verbesserungen, die seit in Krafttreten der Konventionen und der Vogelschutzrichtlinie erreicht wurden. Andererseits sollen auch die großen Defizite aufgezeigt werden. Von großer Bedeutung ist dabei die länderübergreifende Betrachtung (Erfahrungen aus Deutschland, Österreich, Tschechien, Slowenien und der Schweiz), weil gerade die länderübergreifende Zusammenarbeit im Vordergrund der Regelungen steht.

Information

Institut für Umweltrecht, Universität Linz,
A-4040 Linz, Altenberger Straße 69,
Tel.: 0732 / 24 68 - 35 65 oder 0732 / 24 68 - 35 70,
Fax 0732 / 24 68 - 35 79, email iur[at]jku.at

Anmeldung

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