Bericht "20 Jahre IUR"
Am 17. November 2016 beging das Institut für Umweltrecht der JKU Linz mit einer Festveranstaltung offiziell seinen 20. Geburtstag.
Aus Anlass des Jubliäums wurde zunächst in Kooperation mit dem Land Oberösterreich, Abteilung für Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht sowie mit Unterstützung des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht an der JKU die interdisziplinäre Fachtagung "Wasserrecht und Privatrecht" veranstaltet. Im Anschluss daran fand die Jubiläumsveranstaltung anlässlich 20 Jahre Institut für Umweltrecht der JKU Linz statt.
Interdisziplinäre Tagung "Wasserrecht und Privatrecht"
Im Anschluss daran behandelte HRin Dr.in Dietlinde Hinterwirth (VwGH) "Legaldienstbarkeiten im WRG". Nach einer konzisen Darstellung des § 72 WRG und der sog "kleinen Dienstbarkeit" des § 111 Abs 4 WRG ging sie noch kurz auf aktuelle Entwicklungen zu Entschädigungsfragen ein, um abschließend noch die Präklusion betroffener Liegenschaftseigentümer näher zu behandeln.
Im letzten Vortrag vor der ersten Pause behandelte RA Mag. Dr. Wilhelm Bergthaler (Haslinger, Nagele &Partner Rechtsanwälte Linz, Wien) in seiner unvergleichlichen Art und Weise "Wasserrechtliche Fragen bei Outsourcing von Wasserkraftwerken". Er stellte dabei aus sehr praktischer Sicht die Hintergründe des Outsourcings bei Wasserkraftanlagen dar, um in weiterer Folge die verschiedenen Outsourcing-Modelle und deren wasserrechtliche Folgen auf den Konsens der betreffenden Anlage darzustellen.
In der ersten Pause konnten die BesucherInnen bei einem köstlichen Bio-Buffet bestehende Kontakte pflegen, neue knüpfen und das bisher gehörte ausgiebig diskutieren.
Den zweiten Vortragsblock eröffnete Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner mit seinen Ausführungen zur "Enteignungsentschädigung im WRG" mit dem Untertitel "Eine 'heimliche' Revolution?".
Nach der einleitenden Feststellung, das bis vor kurzem eine Zweiteilung bei Entschädigungen für Enteignung bzw Eigentumsbeschränkung erfolgt sei (volle
Entschädigung nur bei Einräumung von Zwangsrechten nach § 60 WRG, in allen Fällen ohne Zwangsrechtseinräumung nur nur Ersatz des „Substanzschadens“, also Differenz der Verkehrswerte), stellte er anhand mehrerer höchstgerichtlicher Entscheidungen die entsprechenden rechtlich wichtigen betroffenen Fälle dar.
Im Anschluss daran stellte Sen.Sc. Dr. Rainer Weiß "Das Entschädigungsverfahren im WRG - verfahrensrechtliche Fragen" dar. Er konnte dabei über wesentliche Neuerungen in der Rechtsprechung berichten: Im Zusammenhang mit der 1988 eingeführten "sukzessiven Zuständigkeit" (dh 1. Instanz Verwaltungsbehörde, dann Befassung der ordentlichen Gerichte) hatte eine Judikaturdivergenz zwischen OGH und VwGH zu einem negativen Kompetenzkonflikt geführt. Dieses Problem ist nunmehr aufgrund einer neuen Entscheidung des VfGH gelöst.
Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner brachte den interessierten BesucherInnen schließlich die "Gestaltung von privatrechtlichen Übereinkommen im Rahmen wasserrechtlicher Verfahren" näher.
Nach einer knappen Einleitung und Systematisierung stellte sie die Zuständigkeiten iZm gütlichen Übereinkünften im Wasserrechtsverfahren klar. Auf einen Exkurs über Verträge außerhalb wasserrechtlicher Verfahren folgte abschließend eine ausführliche Judikaturübersicht zu ausgewählten Rechtsfragen der Vertragsgestaltung im Rahmen wasserrechtlicher Verfahren.
Im letzten Vortragsblock referierte zunächst Notar Dr. Josef Mursch-Edlmayr (öff. Notar, Neuhofen an der Krems) zu "Ausgewählte[n] Themen und Praxisbeispiele[n]". Nach einleitenden Bemerkungen ua zum Prinzip der Vertragsfreiheit stellte er die verschiedenen Arten von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Personaldienstbarkeiten, verbücherte Dienstbarkeiten, nicht verbücherte Dienstbarkeiten) gegenüber und arbeitete anschließend die Struktur von Dienstbarkeiten näher heraus. Abschließend präsentierte er noch ein praktisches Beispiel für einen Dienstbarkeitsvertrag.
Zuletzt referierte Univ.-Prof. Dr. Christian Holzner (Institut für Zivilrecht, JKU) zur "Ersitzung von Dienstbarkeiten und Wasserbenutzungsrechten" anhand ausgewählter Beispiele aus der Judikatur.
Nach der Erörterung der allgemeinen Ersitzungsvoraussetzungen und des Servitutsinhalts ging er näher auf die "offenkundigen Servituten" ein. Schließlich stellte er noch die Folgen der Redlichkeit bzw Unredlichkeit des Erwerbers der belasteten Liegenschaft sowie die Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB dar.
Jubiläumsveranstaltung "20 Jahre Institut für Umweltrecht"
Zu Beginn der Abendveranstaltung würdigten Umweltlandesrat Rudi Anschober und HR Dr. Herbert Rössler (beider Land OÖ) die Verdienste des Instituts für Umweltrecht. Sie hoben dabei hervor, wie wichtig gerade in der heutigen Zeit eine objektive, laute Stimme zu umweltrechtlichen Fragen ist.
Nach einem launigen Rückblick von Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner auf die ersten zwanzig bewegten Jahre des Instituts fürUmweltrecht warf Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner mit ihrer "Vorschau auf zukünftige Vorhaben" einen Blick in eine höchst spannende Zukunft.
Mit großem Interesse verfolgten die Gäste die Präsentation des jüngsten "Institutsbabys", nämlich des erst vor wenigen Tagen erschienenen ersten Bandes des von Prof. Wagner herausgegebenen Werks "Umwelt- und Anlagenrecht", mit dem Untertitel "Interdisziplinäre Grundlagen". Die AutorInnen des Bandes stellten sich und ihre Beiträge jeweils mit einem kurzen Statement vor.
Fotos:
Mag. Julius Ecker
Post-Production:
Rainer Weiß November 2016