Bericht "Webinar 'Aktuelles im Umweltrecht'"

 

Leider konnte das geplante 25-Jahr-Jubiläum der Österreichischen Umweltrechtstage aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation in Österreich dieses Jahr nicht wie ursprünglich vorgesehen stattfinden. Die große Jubiläumsveranstaltung wurde daher auf das Jahr 2021 verschoben.

Um den treuen TeilnehmerInnen der Umweltrechtstage „zumindest“ den gewohnten Überblick zu allen aktuellen Geschehnissen im Umweltrecht zu geben, veranstaltete das Institut für Umweltrecht am 16. September 2020 – in gewohnter Zusammenarbeit mit dem ÖWAV – das Webinar „Österreichische Umweltrechtstage: Aktuelles im Umweltrecht“.

Nach der Begrüßung durch den Geschäftsführer DI Manfred Assmann (ÖWAV) führte Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner (IUR, JKU Linz) in die Veranstaltung ein.

Als erster Vortragender des Tages ging RA Dr. Florian Stangl, LL.M. (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH) im Rahmen seines Referats über „Neue Entwicklungen im Europarecht“ bei der Darstellung der „Allgemeine[n] Tendenzen“ zunächst näher auf den Green Deal der EU-Kommission ein. Anschließend stellte er ua den Entwurf eines EU-Klimagesetzes und die EU-Biodiversitäts-Strategie 2030 dar. Ein letzter Block war der Rechtsprechung des EuGH des letzten Jahres gewidmet. Im Rahmen seines Fazits stellte Stangl fest, dass die Covid-19-Pandemie ihre Spuren hinterlassen hat. Bei zahlreichen Initiativen sei noch viel in Schwebe, auch der EuGH habe wieder „Duftmarken gesetzt“.

Im Anschluss daran berichtete Ass.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Schnedl (Karl-Franzens-Universität Graz) über „Neue Entwicklungen im öffentlichen Recht – Judikatur“. Er ging dabei im Bereich des allgemeinen Umweltrechts insb auf Entscheidungen zur Aarhus-Konvention, zum Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht und zum Umweltinformationsrecht und im Bereich des besonderen Umweltrechts vor allem auf solche zum Luftreinhaltungs-, Wasser und Abfallwirtschaftsrecht sowie zum gewerblichen Betriebsanlagenrecht ein.

Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M. (Universität Wien) und RA Mag. Martin Niederhuber (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH) informierten in weiterer Folge über „Neue Entwicklungen im öffentlichen Recht – Gesetzgebung“.

Ennöckl konzentrierte sich in seinen Ausführungen auf die Änderungen des Umweltförderungsgesetzes, die Änderung des Tierversuchsgesetzes 2012, das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetze, das Ölkesseleinbauverbotsgesetz und diverse einschlägige Landesgesetze.

Niederhuber ging schließlich in Teil 2 noch insbesondere auf das Verwaltungsrechtliche Covid-19-Begleitgesetz, das 4. Covid-19-Gesetz, mit dem das AWG 2002 geändert wurde, die EU-Energieeffizienz-RL und die jüngste Novelle des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes ein.

Nach der wohlverdienten Pause bot zunächst Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (IUR, JKU Linz) einen interessanten und kurzweiligen Auszug aus dem „Aktuelle[n] zum Umweltprivatrecht“. Er musste sich bei seiner Darstellung der aktuellen Rechtsprechung leider zeitbedingt auf die wesentlichsten Eckpunkte beschränken. So behandelte er vor allem aktuelle Entscheidungen des OGH zum Klimaschutzrecht (Ladestation für E-Autos, Baumhaftung und Klimawandel), zur Störungsabwehr insbesondere im Nachbarrecht (Vorkehrungsanspruch bei gemeinwichtigem Betrieb, gesundheitsgefährdende Immissionen, Ortsüblichwerden von Lichtimmissionen von Solaranlagen), zum Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB (gei gesundheitsschädlichen und unwesentlichen Lärmimmissionen), zum Wasserrecht (Nutzungsbeschränkungen im Grundwassergebiet) und zum Emissionszertifikatshandel.

Anschließend präsentierte Mag. Gunter Ossegger (BMLRT) in Vertretung von Mag.a Charlotte Vogl (BMLRT), die leider recht kurzfristig verhindert war, einen Überblick über „Neue Entwicklungen im Wasserrecht“. Er legte seine Schwerpunkte im Bereich des EU-Rechts auf den Fitnesscheck zur Wasserrahmenrichtlinie und auf die Überprüfung der kommunalen Abwasserrichtlinie und im Bereich des Nationalen Rechts auf verschiedene Abwasseremissionsverordnungen, den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan und den Hochwasserrisikomanagementplan. Im Bereich der Judikatur ging er auf verschiedene Vertragsverletzungsverfahren sowie auf Vorabentscheidungsverfahren zur Wasserrahmen-RL und zur Nitrat-RL ein.

Im Anschluss daran bot Mag.a Evelyn Wolfslehner (BMK) in gewohnt souveräner Weise einen Überblick über „Neue Entwicklungen im Abfallrecht“. Sie ging dabei zunächst ausführlich auf den europäischen „Green Deal“ ein. Der zweite Schwerpunkt war den abfallwesentlich relevanten Bereichen des Regierungsprogramms 2020-2024 gewidmet. In weiterer Folge stellte sie die zur nationalen Umsetzung des EU-Abfallpakets geplanten Gesetze und Verordnungen ebenso näher dar wie die Einwegplastik-RL. Schließlich gab sie noch einen Überblick über die zuletzt erlassenen und geplante Verordnungen zum AWG sowie über die Änderung der Anhänge des Basler Übereinkommens für Kunststoffabfälle.

Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner (IUR, JKU Linz) brachte in ihrer Zusammenfassung noch die Kernaussagen des Webinars auf den Punkt.

Die einzelnen Vorträge wurden jeweils eingehend diskutiert.

Die Moderation teilten sich diesmal Univ.-Prof.in Erika M. Wagner und Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler (beide IUR, JKU Linz).

 Fotos:

Stangl: Screenshot der Teams-Konferenz
sonstige Fotos: (c) Rainer Weiß September 2020

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