Bericht 24. Österreichische Umweltrechtstage
zum Generalthema "Neues Altlastenrecht"
Am 4. und 5. September 2019 veranstaltete das Institut für Umweltrecht der JKU Linz gemeinsam mit dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband sowie mit Unterstützung des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht unter der wissenschaftlichen Leitung von Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (JKU Linz), Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M. (Universität Graz) und Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner (JKU) die bereits 24. Österreichischen Umweltrechtstage.
Auch das heuer gewählte Generalthema "Neues Altlastenrecht" war wieder ein voller Erfolg, der Festsaal der JKU Linz war wie in den Vorjahren wieder sehr gut mit interessierten und engagierten Mitgliedern der "Umweltrechtsfamilie" gefüllt.
Erster Vormittag
Eröffnet wurde die Tagung mit Grußworten von SC DI Christian Holzer (BMNT / Mitglied des ÖWAV-Präsidiums) und Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner (Institut für Umweltrecht der JKU Linz).
In bewährter Weise bekamen die BesucherInnen auch heuer in den ersten Vorträgen der Tagung wieder einen gründlichen Überblick über die Neuerungen des vergangenen Jahres im europäischen und nationalen Umweltrecht. Die ReferentInnen boten in gewohnter Art und Weise umfassende Updates im Europarecht, in der nationalen Gesetzgebung und Judikatur, und zwar im öffentlichen Recht, im Privatrecht, sowie im Wasser- und im Abfallrecht.
Aktuelles zum Umweltrecht - Teil 1
Als erster Vortragender des Tages gab Dr. Florian Stangl (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH) einen prägnanten und informativen Überblick über aktuelle Entwicklungen im europäischen Umweltrecht.
Auch heuer zeigte er zunächst unter anderem mittels statistischer Daten allgemeine Tendenzen auf, um in der Folge die neuesten Entwicklungen im Soft Law, in der Rechtssetzung sowie in der Judikatur darzustellen.
Aus der Gesetzgebung präsentierte vor allem das "Saubere Energie für alle Europäer"-Paket der EU sowie Neuerungen im Abfallrecht.
Im Rahmen seines Rechtsprechungsblocks ging er auf Entscheidungen zu den Themenbereichen Abfallrecht, Klimaklage, Naturschutz und UVP/SUP sowie Luftschutz ein.
In seinem Ausblick wies er auf die möglichen Folgen des bevorstehenden "Brexit" hin.
Ass.-Prof. Dr. Gerhard Schnedl (Universität Graz) stellte daran anschließiend wiederum die neuesten Entwicklungen im Bereich der Judikatur zum öffentlichen Recht dar.
Nach der Darstellung der Neuerungen im Allgemeinen Umweltrecht (Aarhus-Konvention, Umweltverträglichkeits- und Umweltinformationsrecht) ging er im Bereich des Besonderen Umweltrechts auf das Luftreinhaltungs-, das Wasser-, das Abfallwirtschafts- und das Altlastensanierungsrecht näher ein.
Prof. Dr. Daniel Ennöckl (Universität Wien) brachte dem interessierten Publikum im ersten Teil des Berichts zu den neuen Entwicklungen der Gesetzgebung im Bereich des öffentlichen Rechts zunächst unter anderem die letzten Änderungen der Straßenverkehrsordnung, das neue Emissionsgesetz-Luft, die Änderungen des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes sowie der Umwelthaftungsgesetze der Länder und das Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 näher.
Danach stellte er noch Änderungen im AWG, im WRG und im IG-L vor.
Er hob abschließend hervor, dass diese Gesetzgebungsvorhaben ein Schritt in die richtige Richtung seien. Allerdings würde kein Schritt mehr gemacht als unbedingt erforderlich. Insbesondere seien keinerlei System und keine Einheitlichkeit erkennbar, der Gesetzgeber bediene sich zT auch einer verfehlten Terminologie (zB Beteiligte mit Rechtsmittelbefugnis). Jedenfalls sei ein einheitliches RechtsbehelfeG nach deutschem Vorbild vernünftiger ...
Als letzter Redner im ersten Vormittagsblock bot RA Mag. Martin Niederhuber (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte) im zweiten Teil des Berichts zu den neuen Entwicklungen der Gesetzgebung im Bereich des Öffentlichen Rechts einen informativen wie auch kritischen Überblick über das Standort-Entwicklungsgesetz, die UVP-G Novelle, die AWG-Rechtsbereinigungsnovelle, die Novelle des Wiener und des Bgld Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, die Novellen des NÖ Naturschutz- und des Jagdgesetzes sowie die Novelle des OÖ Natur- und Landschaftsschutzgesetzes.
Er schlussfolgerte abschließend, dass das Umweltrecht nach wie vor eine schwer zugängliche und durchaus komplexe Rechtsmaterie sei und dies auch bleiben würde. Derzeit würden Ansätze der Verbesserung im Kleinen versucht, die jedoch wieder nur zusätzliche Komplexität schafften. Es sei jedenfalls erforderlich, das Verfahrensrecht zu vereinheitlichen. Auch die Vereinheitlichung des materiellen Rechts könne zumindest schrittweise versucht werden.
"Neues Altlastenrecht"
Die Vorträge zum heurigen Generalthema "Neues Altlastenrecht", die vor allem Fragen der ALSAG-Novelle 2019 behandelten, füllten den Nachmittagsblock des ersten Tages.
Als erster Vortragender des Nachmittags ließ SC DI Christian Holzer mit seinem informativen Vortrag zu den "Zielsetzungen und Schwerpunkten der ALSAG-Novelle 2019" erst gar keine Mittagsmüdigkeit aufkommen.
Nach einer Darstellung der Ausgangssituation (Das österreichische Altlastenmodell ist national wie auch international eine Erfolgsgeschichte) zeigte er plastisch die Ziele der ALSAG-Novelle auf, nämlich Effizienzsteigerung, Beschleunigung, mehr Transparenz durch Digitalisierung und Mobilisierung gewerblich/industriell vorgenutzter Liegenschaften - Flächenrecycling.
Darauf aufbauend stellte er das Novellierungsvorhaben näher dar, nämlich einerseits die Novellen zum ALSAG, zum UFG und zum UKG sowie die Altlastenbeurteilungsverordnung und die Guidance Papers.
Der nächste Vortragende in diesem Block, DI Stefan Weihs (Umweltbundesamt) befasste sich darauf aufbauend mit der "Beurteilung und Sanierung von Altlasten in Österreich - Status und Ausblick". Nach einem Überblick über den Vollzug des ALSAG ging er näher auf die neuen Definitionen im ALSAG (Altlast, Altablagerung, Altstandort) ein und stellte die Erst- und die Gefährdungsabschätzung genauer dar. Weitere Schwerpunkte seines Vortrags waren die Prioritätenklassifizierung, Fragen der Sanierung, Maßnahmenziele und der Abschluss von Altlastenmaßnahmen.
Mag.a Réka Krasznai und Mag. Christian Janitsch, MBA (beide Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus) behandelten in der Folge eingehend "Verursacherprinzip und Wertausgleich".
Da der Verweis auf die Materiengesetze (WRG 1959, AWG 2002, GewO 1994) entfällt, war in der Novelle ein neues, autonomes Haftungsregime erforderlich, das eine verschuldensunabhängige Verpflichtung zur Durchführung von Altlastenmaßnahmen vorsieht und das Reparaturprinzip als Stärkung des Verursacherprinzips verankert. Es soll keine Zustandsstörerhaftung für historische Kontaminationen geben. Die neue Haftungsregelung gilt für jede Verursachung vor dem 1. Juli 1989. Wesentlich ist auch, dass eine Haftung des gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolgers vorgesehen ist.
Nach dem Vorbild des deutschen Bundes-Bodenschutzgesetzes wurde ein Wertausgleich neu eingeführt, im Gegenzug entfiel die subsidiäre Liegenschaftseigentümerhaftung im ALSAG zwecks Forcierung des Flächenrecyclings. Der Vortrag behandelte daher näher die Voraussetzungen des Wertausgleichs und Fragen der Ermittlung des Wertausgleichs. Ein wesentlicher Punkt war in diesem Zusammenhang auch die "wesentliche Verkehrswerterhöhung". Besonders hervorzuheben sind auch die positiven Erfahrungen mit dem Wertausgleich in Deutschland.
Nach der wohlverdienten Kaffeepause lösten RA Dr. Roland Zauner (Haslinger/Nagele & Partner) und ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian M. Piska (Universität Wien) diffizile "Verfassungsrechtliche Fragen zur ALSAG-Novelle 2019".
Nach der kompetenzrechtlichen Einordnung der verschiedensten Bereiche der Abfallwirtschaft bildeten die Grundrechte (Schutzbereich, Gesetzesvorbehalt und Verhältnismäßigkeit) den ersten größeren Schwerpunkt des Vortrags.
Im zweiten Teil wurde zunächst das neue anlagenspezifische Verfahrensregime kritisch hinterfragt, bevor die Rechtswirkungen der Ausweisung als Altlast näher dargestellt wurden. Schließlich fand auch die Verpflichtung zur Durchführung von Altlastenmaßnahmen breiten Raum. Nach der Darstellung des Fristenproblems in Zusammenhang mit dem Feststellungsbescheid erweckte noch der Judikaturwechsel des VwGH (Die Zwischenlagerung von Abfällen [bis zu einem Jahr zur Beseitigung bzw bis zu drei Jahren zur Verwertung] ist nunmehr beitragsfrei, nur fristwidrige Lagerungen sind beitragspflichtig) das Interesse des Publikums.
Ing. Johann K. Scheifinger, MRICS (Scheifinger Immobilien) beschloss schließlich mit seinem Vortrag zu "Altlasten und Immobilienwirtschaft" den zweiten Vortragsblock. Er bot dabei einen höchst interessanten Einblick in Fragen der Bodennutzung und der Sanierung. Wesentlich für das Verständnis waren auch die Darstellung der Wertfaktoren bei Kontamination und des Marktverhaltens sowie die kritischen Ausführungen zum merkantilen Minderwert.
Abendempfang
Der von Land Oberösterreich und Stadt Linz unterstützte Abendempfang fand heuer erstmals im Offenen Kulturhaus (OK) in Linz statt. Der gelungene Abend wurde mit kurzen Ansprachen von Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner (Institut für Umweltrecht der JKU Linz), NAbg. Mag. Klaus Fürlinger und Gemeinderätin Mag. Tanja Weiss eingeleitet.
Umwelt- und Technikrechtspreise 2019
Im Anschluss konnte Hon.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler (Rechtsanwälte Haslinger Nagele und Partner, Linz/Wien) die PreisträgerInnen der "Umwelt- und Technikrechtspreise 2019" präsentieren, die wiederum von der Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, dem Verlag MANZ, dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) und der IG Umwelt und Technik für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des österreichischen und europäischen Umwelt- und Technikrechts ausgelobt wurden.
Univ.-Prof.in Dr.in Eva Schulev-Steindl, LLM (Universität Graz) und Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (JKU Linz) stellten in ihren Laudationes die Arbeiten der Preisträger näher vor.
Heuer konnte wiederum ein Hauptpreis vergeben werden, und zwar an
- Dr. Julius Ecker für seine Dissertation „Nachbarrechtliche Sonderrechtsverhältnisse“.
Der Förderpreis geht an
- Mag.a Dr.in Réka Krasznai für ihre Dissertation „Vom Abfall zur Ressource: Die Bestimmungen des AWG 2002 zum Abfallbegriff und zum Ende der Abfalleigenschaft im Lichte der Kreislaufwirtschaft“.
Zweiter Vormittag
Der Vormittag des zweiten Tages war überwiegend den beiden topaktuellen Workshops gewidmet.
Workshop A: Prognose und Beweislast im Genehmigungsverfahren
Workshop B Herausforderung Infrastruktur und Industrie
Aktuelles zum Umweltrecht - Teil 2
Zu Beginn des abschließenden Blocks der Umweltrechtstage, der auch heuer dem zweiten Teil von "Aktuelles im Umweltrecht" gewidmet war, gestalteten Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (IUR der JKU Linz) und Univ.-Prof.in Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M. (Universität Graz) einen bewegten und bewegenden Nachruf auf em. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer, einen der Gründerväter sowohl der Österreichischen Umweltrechtstage als auch der Zeitschrift Recht der Umwelt (RdU) und maßgeblicher Doyen des österreichischen Umwelt- und Wirtschaftsrechts, der in der Nacht auf den 3. September 2019 überraschender Weise verstorben ist.
Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner präsentierte auch heuer wieder einen repräsentativen und spannenden Überblick über "Aktuelles zum Umweltprivatrecht".
Sie referierte die neuesten höchstgerichtlichen Entscheidungen zum Nachbarrecht, ging auf Tendenzen in der Judikatur zur Baumhaftung näher ein und stellte die Tierhalter-Novelle 2019 vor, die anlässlich des sogenannten "Kuhurteils" vom Zivilrechtsgesetzgeber erlassen worden war.
Nach einer spannenden Diskussionsrunde und der wohlverdienten Mittagspause stellte Mag. Gunter Ossegger (BMNT) überblicksmäßig "Neue Entwicklungen im Wasserrecht" vor.
Zunächst berichtete er im Bereich des nationalen Rechts über das Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018, über Qualitätsziele, Abwasseremissionen sowie über das BVG Schutz der Wasserversorgung.
Im Bereich des Unionsrechts stellte er insb den Fitnesscheck der WRRL sowie die Überprüfung der RL Kommunales Abwasser (Mindestanforderungen an die Wiederverwendung von kommunalem Abwasser) sowie die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie dar.
Schließlich bot er noch einen kurzen Überblick über die wasserrechtliche Judikatur von EuGH und VfGH (insb zu WRRL, Nitrat-RL und WRG).
Mag.a Evelyn Wolfslehner (BMNT) komplettierte schließlich den Umweltrechts-Block mit einem spannenden Überblick über aktuelle "Neue Entwicklungen im Abfallrecht".
Zunächst stellte sie mehrere aktuelle Novellen zum AWG vor, nämlich insb die Anti-Gold-Plating-Sammelnovelle sowie die AWG-Rechtsbereinigungsnovelle. Letztere führte etwa eine eigenständige Definition des Begriffs des "Lagers", einen Ausnahmetatbestand "Auftragsausführer" sowie das viel diskutierte, ab 1.1.2020 geltende "Kunststofftragetaschenverbot" ein.
Daran anschließend stellte sie die Abfallverzeichnisverordnung neu 2019 vor.
Im Bereich des Unionsrechts berichtete sie über die Änderung von sechs Abfallrichtlinien (Abfallrahmen-RL, Deponie-RL, Verpackungs-RL, Batterien-RL, Elektroaltgeräte-RL, Altfahrzeuge-RL) im Rahmen des EU-Kreislaufwirtschaftspakets sowie über die geplanten Gesetze und Verordnungen zur Umsetzung des Abfallpakets der EU.
Abschließend bedankte sich Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner noch herzlich beim Mitveranstalter ÖWAV, bei den ReferentInnen, TeilnehmerInnen und sonstigen Mitwirkenden und lud zu den nächsten Jubiläums-Umweltrechtstagen, die am 16. und 17. September 2020 an der JKU Linz stattfinden, ein.
Wie schon in den letzten Jahren lockte auch heuer das höchst aktuelle und spannende Generalthema der Umweltrechtstage wieder sehr viele interessierte TeilnehmerInnen in das UniCenter der JKU Linz.
Aufgrund der hervorragenden Zeitdisziplin der ReferentInnen bestand heuer noch ausgiebiger als üblicherweise die Möglichkeit, mit den ReferentInnen die brennenden Rechtsfragen zu diskutieren. Gerade dieser Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis trägt ganz wesentlich dazu bei, dass sich die Umweltrechtstage zum "Hotspot" des Umweltrechts des Umweltrechts in Österreich entwickelt haben.
Text:
Rainer Weiß
Alle Fotos:
© Rainer Weiß
Post-Production:
Rainer Weiß September 2019